Wer kennt das nicht?
Egal wohin man auch zieht, ein Nachbar ist immer da, der sich über Musik aufregt und sich
beschwert..Dabei sind einige Regeln dringend zu beachten und einzuhalten.
Info Musizieren...aus ANWALT.DE...(Rechtsanwalt Musizieren)
Nach der Rechtssprechung ist es zulässig und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch etwa 1 bin 2 Stunden täglich zu musizieren. Ist das Musikinstrument besonders laut und kann nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden, z.B. Mundharmonika, Akkordeon, oder handelt es sich um Hausmusik in Gruppen, reduziert sich die Zeit auf 1 Stunde täglich unter Beachtung der täglichen Ruhezeiten.
Jeder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung hat gewisse Beeinträchtigungen seiner Rechte hinzunehmen. Dies ist durch das Nachbarschaftsrecht ausdrücklich so geregelt. Dennoch ist nicht jede Einwirkung zu dulden...Das Musizieren in der Wohnung gehört jedoch zu den gewöhnlichen Gebrauchsrechten des Mieters oder Eigentümers und zählt zur Ausübung des Persönlichkeitsrechtes, welches auch nicht vor Gerichten überstimmt werden darf.
Der Bundesgerichtshof hat geklärt, dass zwischen 8-12 Uhr, sowie von 14-20 Uhr, Singen und Musizieren in den heimischen Wänden auch dann erlaubt ist, wenn es die Nachbarn hören können...Allerdings gilt dies nicht für jede beliebige Lautstärke, z.B. Proben einer Rockband in der Nachbarwohnung muss niemand dulden. Allgemein gilt jedoch unbedingt die Ruhezeiten einzuhalten, unabhängig von der Art der Musik. Die genauen Reglungen der Ruhezeiten hierzu enthält üblicherweise die Hausordnung.
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