Diese "arschklaren Trennungen", welche mir entgegen treten besagen, dass Musiker und Sänger keine Urheber sind.
Das Urheberrecht besagt, dass urheberrechtliche Werke: "Werke der Musik" sind!
WAS ist denn darin "arschklar"?
Nein, sondern weil mir dein scheinbar intellektuelles Geschwafel auf den Zeiger geht. Du hast gerade gezeigt, dass du sehr klar und direkt formulieren kannst, wenn du willst. Aber diese aufgeblasenen Satzmonster, die noch nicht mal einen richtigen Aufbau haben und anders aufhören als sie angefangen haben, tue ich mir nicht länger an.
Du denkst, du kannst eine Debatte gewinnen, indem du alle anderen verwirrst, und das funktioniert vielleicht sogar in irgendwelchen Gremien, die am Ende des Tages was beschließen müssen, auch wenn sie es nicht verstanden haben - schlimm genug. Im Internet hingegen klinken sich die Leute einfach aus, wenn es ihnen zu dumm wird und sie sich nicht länger verarschen lassen wollen.
Du meinst diesen Bobby? Der hat doch gar nicht gesungen, oder?
Nein. Nicht nochmal von vorne. Endgültig Schluss jetzt.
Darum hatte ich vanAken auch einmal darauf verwiesen, bei Discogs die Musiker und Sänger von SPLASH 'zu dokumentieren' (https://www.discogs.com/de/artist/63010), wie überhaupt sich einmal damit zu beschäftigen (derart es sich vollzieht!). DAS ist teilweise Standard, derart diese systematisch 'über den Tisch' gezogen werden. Genau dies ist nämlich vor allem auch darüber möglich, dass Musiker und Sänger, überhaupt nicht Bestandteil der 'formellen Produktionsauszeichnung' der Tonträger sind (siehe Discogs!).
Dort (GEMA) sind deren Werk das Dokument, jedoch ist doch nirgends 'das Tonwerk' überhaupt formeller Bestandteil, sondern einzig, 'was geschrieben steht'.
Zum systematischen Über-den-Tisch-Ziehen gehören aber immer zwei: Einer, der zieht, und einer, der weiß, dass er gezogen wird, und sich trotzdem ziehen lässt. Man muss nicht immer nach den anderen schreien, man kann sich auch einfach mal selber schützen.
Einen Moment, um was genau gehts hier? Um einen Sänger, der als Urheber genannt werden will, obwohl er das Lied gar nicht geschrieben, sondern nur gesungen hat? Oder um einen Komponisten und gleichzeitig Sänger, der offenbar irgendwie um die Anerkennung der Urheberschaft gebracht wurde, wie du es in Post 25 angedeutet hast (https://www.musikerforum.de/showthre...l=1#post162051)?Genau dies ist nämlich vor allem auch darüber möglich, dass Musiker und Sänger, überhaupt nicht Bestandteil der 'formellen Produktionsauszeichnung' der Tonträger sind (siehe Discogs!).
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, und das eine Problem lässt sich nicht über das andere lösen.
Du hast dich darin völlig festgebissen, dass es sich einzig auf Komponisten und Textlyriker bezieht, doch ist DAS gar nicht der Bezug, welcher über das UrhG definiert ist. Hierzu noch einmal den Wortlaut: "Werke der Musik". Was ist die Bedeutung von 'Musik': organisierte Schallerzeugnisse.Einen Moment, um was genau gehts hier? Um einen Sänger, der als Urheber genannt werden will, obwohl er das Lied gar nicht geschrieben, sondern nur gesungen hat? Oder um einen Komponisten und gleichzeitig Sänger, der offenbar irgendwie um die Anerkennung der Urheberschaft gebracht wurde, wie du es in Post 25 angedeutet hast (https://www.musikerforum.de/showthre...l=1#post162051)?
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, und das eine Problem lässt sich nicht über das andere lösen.
In dem Fall, wie im Orchestralen, worin das Notenwerk und der Gesangstext, die Grundlage bilden und Musiker und Sänger (im Auftrag) die 'Interpretation' ausführen, ist das eine Sache.
Im Bezug auf Pop- und Rockmusik, ist es hingegen eine ganz andere Sache. Weitläufig kennt man darin noch nicht einmal Noten, sondern speziell diese Branche, begründet sich doch in der Regel über Autodidakte. Und somit gibt es diesen Sachverhalt hierin auch gar nicht, sondern es ist die 'Musik' (Melodie), worüber es sich gestaltet und der Jeweilige das Seinige dazu einbringt - erschafft.
Du hast mich gefragt, ob ich Erfahrung in der Musik habe - hierzu die Geschichte: mit 6 Jahren wollte ich eine Gitarre haben, um Rockmusiker zu werden, stattdessen bekam ich mit 8 Jahren ein Akkordeon und 8 Jahre Musikunterricht und spielte auch in einem Orchester und dirigierte auch eines. Mit 16 Jahren spielte ich dann einmal mit einem Autodidakten und danach packte ich das Akkordeon ein und nie wieder aus.
Musiknoten und Musik, sind zwei völllig verschiedene Welten (Substanzwesen). Zumal konstruiert auch ein Komponist, seine Komposition nicht auf der Grundlage von Noten, sondern basiert auf der Melodie. Das man hingegen einzig die 'Schriftwerke' als Urheberschaftswerke handhabt, ist hierin eine Sache, dass die noch nicht einmal darin existieren, hingegen ein wahrer Hammer!
Bin durch mit Deinem Geschwurbel.
Ja, eben. Aber als Tänzer hat er bestimmt gutes Geld verdient. Und das passt dann ja auch.
Leute, lasst euch nicht eure wertvolle Zeit mit so einem Shit rauben.
Der prabbelt einfach weiter so, egal was er zu lesen bekommt.
Ach so, die Band als kreatives Kollektiv, alle dudeln vor sich hin und am Ende steht ein genialer Song. Dumm nur, dass hier trotzdem dasselbe Recht gilt. Und es gibt sogar passende Modelle, Stichwort Miturheberschaft oder Werkgemeinschaft. Freilich muss man solche Begriffe kennen, um sie nutzen zu können. Es hilft also nichts, auch als Amateur sollte man sich eine gewisse Sachkenntnis und professionelle Arbeitsweise draufschaffen, wenn man bei den Großen mitspielen will. Wem das suspekt ist, der soll in der Hobbyliga bleiben.Im Bezug auf Pop- und Rockmusik, ist es hingegen eine ganz andere Sache. Weitläufig kennt man darin noch nicht einmal Noten, sondern speziell diese Branche, begründet sich doch in der Regel über Autodidakte. Und somit gibt es diesen Sachverhalt hierin auch gar nicht, sondern es ist die 'Musik' (Melodie), worüber es sich gestaltet und der Jeweilige das Seinige dazu einbringt - erschafft.
Dann sind wir also beim entscheidenden Punkt angelangt: wer sein Werken nicht über das Schriftwesen 'begründet', ist kein Künstler - produziert keine Kunst!
Haargenau DAS ist, worum es sich dreht!
Die veranlagte musikalische Begabung und Talent sind hierin nicht Inhalt.
Darum vollzieht es sich auch derart, dass es sich nicht um deren Schöpfung der Werke dreht, sondern einzig um das Schöpfen aus deren Werke.
Entsprechend auch meine Betitulierung der Sache des Ver-Wertungswesens, worin sich nämlich die Wertung einzig auf die Verwertung bezieht.
Quatsch! Das ist das was Du nicht auf die Rolle bekommst, oder nicht auf die Rolle bekommen willst.
Und dafür brauchst Du so viel verschwurbelten Text?! Fang nochmal in der Grundschule an.
Wer sich jetzt noch redlich um eine Richtigstellung bemüht, setzt sich dem Verdacht aus, sich leicht veräppeln zu lassen.
Selbst ein Missverständnis ist ja noch irgendeine Form von Verständnis. Aber hier sehe ich überhaupt keinen Zusammenhang zu dem, was ich geschrieben habe, weder ausdrücklich noch möglicherweise zwischen den Zeilen.
Das ist noch nicht mal ein Verdrehen meiner Aussagen, das ist ein völliges Ignorieren und ein starrsinniges Behaupten deiner eigenen Position. Dein Gedankengebäude ist hier inzwischen komplett widerlegt worden, aber du klammerst dich dran fest. Es ist zwecklos.
Mir gilt es noch einen wesentlichen Bestandteil, bezüglich meines 'formulierenden Aufbringens' des Posts zu korrigieren, wie mir zwischenzeitlich über die mitteilende Erfahrung eines Komponisten wieder einmal klar wurde, hingegen ich darin nämlich separierte - somit auch noch einmal hierzu die Korrektur des entsprechenden Bezuges:
Seitens der GEMA, erfolgt der Vollzug der Dokumentation/Belegführung der Urheberschaft ihrer Mitglieder der Komponisten und Textdichter, gemäß des UrhG, über die veröffentlichten Tonträger. Musiknoten und Gesangstext sind seit der Einführung des einst etablierten neuen Urheberrechts, darin 'nicht mehr' Inhalt der Ermessung. Ermessung gegenüber der Veröffentlichung, ist hingegen die Urheberschaft des Tonwerkes (gemäß Tonträgerdeklaration)! Dem gegenüber existiert jedoch nicht nur keine Institution, welche die Urheberrechte der Musiker und Sänger repräsentiert/vertritt, sondern über diese Situation, ist es diesen gar nicht möglich, eine derartige Vergütung ihrer Leistung überhaupt zu erlangen.
Wesentlich hierin ist, wie zuvor hervorgehoben, dass auch das Urheberwerk der Komponisten und Texter selbst, gar nicht Ermessensgegenstand ist (bei der Erstveröffentlichung gilt der Vorsatz der Vermutung der Rechtmäßigkeit), dem gegenüber auch diese gegenüber der GEMA gar keine Rechte daraufhin 'von diesen' erlangen können (wie mir wieder einmal demonstrativ dargelegt wurde), sondern in dem Bezug einzig abgefertigt werden. Erkenntlich wird dies über die Auszeichnung des Phonorights auf den Tonträgern und 'wer' darüber die urheberrechtliche Deklaration erlangt und 'man' sich hierin hingegen auf § 2 UrhG bezieht!
Auf der einen Seite, werden die Sänger und Musiker außen vor gestellt, da sie angeblich keine urheberrechtlichen Befugnisse haben und gleichzeitig werden über 'deren Werke' die Komponisten und Texter außen vor gestellt, da das Ermessenswerk nicht das Ihrige ist. 'DARÜBER' werden die Verwerter zu den Einzigen, welche über 'Urheberrechte' verfügen. DAS bezieht sich nämlich gar nicht auf § 2 UrhG - darum erweist es sich auch derart als nicht nachvollziehbar, da man ersucht DESSEN BEZUG zu ermessen!
Du bist fast am Ziel. Du musst es nur noch schaffen, zwischen Urheberrecht und Verwertungsrechten zu unterscheiden.
Wer die Verwertungsrechte hat, der kriegt Geld von der GEMA.
Wer Urheber ist, hat die Verwertungsrechte zunächst mal von Natur aus, kann sie aber verkaufen oder abtreten.
Und zum 125. Mal: Wer ein Lied nur gesungen hat, hat gar nichts von alledem. Warum auch? Warum muss jemand, der einmal einen guten Auftritt hingelegt hat, dafür ein Leben lang belohnt werden?
Richtig! Darin handelt sich um reine Verwertungsrechte - hat überhaupt nichts mit dem Urheber(recht) zu tun - hatte ich jedoch genau darüber auch zum Ausdruck gebracht!
Der Punkt ist jedoch, was ihr auch aufbrachtet und man 'allgemein' sich auch derart auf ganz andere Vorstellung bezieht, dass das Urheberrecht der Komponisten und Texter auf deren 'geistigen Werk' beruhe, ... und so fort. Wie ich sagte, hierin ist ALLES verdreht, doch eben die Grundlagen der Formalien nicht.
"Wer ein Lied gesungen hat, hat nichts von alledem". DU bist schon ein äußerst lustiger Vogel. Sing weiter deine Lieder, jedoch hat keiner ein Recht darauf, 'eine persönliche Abbildung' ohne dessen Erlaubnis zu veröffentlichen. DAS ist der Grundsatz, welcher hierin generell gilt. Das Urheberrecht beruht nämlich auf dem Persönlichkeitsrecht.
... und wie ich hervorhob, gibt es keinerlei Dokumentarien über die Musiker und Sänger in diesem 'formellen' Scenario. Hierzu einmal die Abbildung der Angaben bei der GEMA.
https://www.sya.de/splash/img/GEMA_Werkerfassung.jpg
Wie stellt sich denn DAS rechtlich?
Jörg. Haben wir Dir schon erklärt, wo Dein Denkfehler liegt. Nochmal für "Idioten":
Du glaubst, wer eine Pille nach Rezeptur dreht, der hätte Anspruch auf die Rezeptur. Muss man doch raffen, dass das nicht angehen kann. Denn dann würde gar nicht mehr aufwendig geforscht und es gäbe folglich keine neuen Rezepturen mehr. Weil sie sich jeder aneignen und darauf berufen könnte, dass erst durch seine Verwendung Rechte an der Rezeptur entstehen.
Ganz ehrlich: Fang mal kleiner an. Am besten mit einer einfachen Sprache.
_
PS. Finde Deine Ausdrucksweise nicht gar "elitär", sondern unverschämt respektlos. Ist wohl ein Zeichen der Zeit, dass man nicht mehr versucht, für einen unbedarften Empfängerhorizont möglichst pointiert zu formulieren, sondern für sein Kopfkissen.
Die Sprache ist einfach, nur sind die Worte eine Sache, jedoch die Zusammenhänge eine andere - die sind das Komplexum in 'dieser Angelegenheit'. Somit nochmals die gleichen 'einfachen Worte' in ihrem Zusammenhang:
Wer mich fotografiert, meine Stimme aufnimmt oder anderweitig abbildet und ich darauf persönlich erkenntlich bin, darf dies nicht ohne meine persönliche Erlaubnis veröffentlichen.
Nachvollziehbar?
Schon in Post #16 schrieb ich Dir:
Und wieder redest Du an den Einwanden vorbei (Post 48).
DAS ist doch überhaupt nicht der Sachstand!
Dann will ich daraus hervorgehend auch einmal die Gegebenheit aufklären. Der Mißstand besteht nämlich darauf, dass sich alle gegenseitig vorsätzlich oder aus Unkenntnis heraus 'belügen'. Die Formalien sind dem gegenüber klar und eindeutig, nur werden sie nicht, gemäß der Präsenz UND des Vollzuges interpretiert, sondern aus den bestehenden verfälschen Bildnissen heraus 'manipuliert'!
Die Sache ist nämlich dem gegenüber ganz einfach. Man darf sich hierin nur nicht auf die Verdrehtheiten des Bezuges auf das Urheberrecht überhaupt erst einlassen, da es hierin überhaupt nicht Bestandteil ist - DAFÜR erfordert es jedoch des entsprechenden Durchblickes und dessen, was ich darüber an Erläuterungen aufbrachte, um nämlich darüber die Klarheit zu haben, da man nämlich durchweg sich darauf bezieht. Man muß in dem Bezug somit auch klarstellen, 'derart' es diesen Bezug gar nicht hat.
Allem voraus geht hingegen generell das Persönlichkeitsschutzrecht und damit verbunden, die unabdingbare personelle Einwilligung. Während es sich bei SPLASH, bezüglich der Erstveröffentlichungen, worin Aimee McCoy beteiligt war, um einen amerikanischen Herstellerproduzenten handelt und somit die hiesigen Rechte nicht maßgeblich sind, handelt es sich hingegen bei den Zweitverwertungsrechten, um die Deklaration einer durch Übernahme erfolgten Verwertungsgesellschaft, deren Veröffentlichungen bei der GVL als deutsche Produktion deklariert sind.
https://labelrecherche.gvl.de/
Labelcode: (0)4281 - (vormals WEA)
Hersteller: WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH
Maßgeblich hierin ist jedoch generell, dass einzig für die Erstveröffentlichung das vorausgehende Recht der Vermutung dem voraus geht und man darin einen Gegenbeweis aufbringen muß. Dies gilt jedoch nicht für darüber Hinausgehendes. Darin muß der Veröffentlicher den Nachweis erbringen.
Es ist Aimee McCoy somit darüber möglich, dies entsprechend zu deregulieren, wohingegen die Zustimmung von Marcus Deon Thomas urkundlich dokumentiert ist (GEMA/Tonträger). Für Aimee McCoy gibt es, so weit es sich darlegt, hingegen nur eine einzige Dokumentation und das ist die vollzogene Veröffentlichung auf dem ersten Album. Hingegen erweist sich ihr Ausstieg, als ein demonstrativer und gemäß der aufweisenden Fakten, hat es wohl keine solche gegeben. Somit auch keine Einwilligung über die Veröffentlichungen. Und wie hervorgehoben, stellt es sich bezüglich der anwendenden Zweitverwertungsrechten hierin anders. Ihr ist somit die Möglichkeit der Deregulierung gegeben.
Nein! Das Recht am eigenen Bild (oder am gesprochenen oder gesungenen Wort) hat doch nix mit Schallplattenaufnahmen zu tun! Schmeiß doch nicht alles durcheinander!
Das Recht am eigenen Bild verhindert, dass jemand dich (als Privatperson) fotografiert und das Bild veröffentlicht. Weil es den Rest der Welt nix angeht, wo du (als Privatperson) deine Zeit verbringst.
Wenn du ne Schallplatte einsingst, tust du das als Berufssänger (nicht als Privatperson) und kriegst dafür einen vereinbarten Lohn. Und die Aufnahme gehört dann dem, der das alles beauftragt hat. Als Studiosänger bist du bezahlter Dienstleister, genau wie der Taxifahrer, der den Sänger am Bahnhof aufgelesen und zum Studio gefahren hat. Du hast gesungen, bist bezahlt worden, aus die Maus.
Hast du das jetzt kapiert?
Hab' nie was anderes von dir vernommen. Jemand der musiziert und singt, ohne dass er Noten kennt, sowie eine Person, welche freiberuflich (personell künstlerisch) tätig ist, ist für dich eine Welt, welche nicht existiert. Was gibt es da großartig zu kapieren - is' so - denn vor dem Erkennen steht immer das Anerkennen!
Sagt der Musiker: was die Sänger vollziehen ist nichts wert, denn dessen Gesang gibt's ja einzig, weil wir die Musik machen.
Sagt der Komponist: was die Musiker und Sänger machen, ist nichts wert, da sie dies einzig vollbringen können, da ich dazu das Notenwerk liefere.
Daraufhin sagt 'sich' das Ver-Wertungswesen der Tonträger: auf fein, dann vollziehen wir doch die Formalitäten über den Komponisten und da dieser ja auf dem Tonwerk gar nicht selbst involviert ist, sind darüber doch alle außen vor und wir alleine können daraus schöpfen, was DIE produzieren.
Und zumal erlangen wir darüber auch die Autodidakten, die sich ansonsten gar nicht derart verwerten lassen.
Ist schon wahrlich eine dumme Sache, wenn alle nur nachahmen, was die Anderen machen, ohne selbst darüber nachzudenken, wie einem geschieht!
Grundsätzlich wird mit jedem Sänger/in, der für mich gearbeitet hat auch ein Künstlervertrag geschlossen, das ist doch völlig normal.Die Sprache ist einfach, nur sind die Worte eine Sache, jedoch die Zusammenhänge eine andere - die sind das Komplexum in 'dieser Angelegenheit'. Somit nochmals die gleichen 'einfachen Worte' in ihrem Zusammenhang:
Wer mich fotografiert, meine Stimme aufnimmt oder anderweitig abbildet und ich darauf persönlich erkenntlich bin, darf dies nicht ohne meine persönliche Erlaubnis veröffentlichen.
Nachvollziehbar?
Und für jedes von mir veröffentlichte Foto einer Person, lasse ich mir natürlich die uneingeschränkten Nutzungsrechte unterschreiben. Auch das ist ein ganz normaler Vorgang.
Als Komponist und Produzent liegen die Urheberrechte alleine bei mir, Vocalisten und andere Gastmusiker sind Interpreten, die für ihre Leistung von mir honoriert werden. Das hat ja nichts mit mangelnder Wertschätzung zu tun.
Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v.Moltke )
Es gibt ja noch andere Nachweise, welches Werk zuerst da war.
Einerseits wird Musik veröffentlicht und dann gibt es auch noch ein Label, ein Presswerk, einen Vertrieb, usw.,
Als physischer Beweis existiert bei einer "richtigen" Veröffentlichung eine gepresste CD mit Glasmaster oder die Vinylscheibe.
Darüberhinaus ist jeder Musiker in Deutschland verpflichtet, sämtliche veröffentlichten physischen Musikwerke in doppelter Ausführung bei der Deutschen Nationalbibliothek zu hinterlegen.
Das sollte als Beweis für die Urheberschaft eigentlich mehr als ausreichen.
Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v.Moltke )
Wie ich hervorhob, ist dies in dem Reglement des Orchestralen, worin es auf Musiknoten beruht eine Sache und dem entsprechend auch regulär derart die Handhabe, da hierin die Musiker und Sänger sich als 'Angehörige' der Gruppe stellen. Maßgeblich ist aber selbst hierin, die unabdingbare Erfordernis der personellen 'formellen' Vereinbarung.Grundsätzlich wird mit jedem Sänger/in, der für mich gearbeitet hat auch ein Künstlervertrag geschlossen, das ist doch völlig normal. ...
Als Komponist und Produzent liegen die Urheberrechte alleine bei mir, Vocalisten und andere Gastmusiker sind Interpreten, die für ihre Leistung von mir honoriert werden. Das hat ja nichts mit mangelnder Wertschätzung zu tun.
Die Kuriosität besteht hingegen darin, dass weder bei der GEMA, noch im UrhG, überhaupt Noten und Text die Ermessung sind!
"Werke der Musik" deklariert 'organisierte Schallerzeugnisse'. Ich verweise hierzu einmal darauf, dass in den anderen Bezügen des § 2, jeweils mustergültig ausgeführt wird, worum es sich dabei handelt, dies jedoch hierin nicht der Fall ist. Wie sich mir darlegt, beruht gerade darauf auch das Händling der GEMA, dass sie die Musiknoten und Texte gar nicht in der Ermessung hat.
Hingegen ist es absolut 'nicht normal', dass 'im Musikbusiness' generell Verträge abgeschlossen werden, sondern in vielen Bereichen (Pop, Rock, Jazz, ...), wird den Musikern und Sängern sogar auferlegt, sich 'erst einmal zu beweisen', ob sie es wert sind und erfahren einzig Vertragsverhältnisse und werden promotet, wenn sich ihr Werken als erfolgreich erweist und gerade darüber werden eben auch viele über den Tisch gezogen. Und wenn man bedenkt, derart sich dies darin regulär sogar über 'autodidakte' Musiker und Sänger vollzieht, so gilt es sich hierin zu verdeutlichen, wie es sich damit verhält, dass man nicht nur besagt, sondern auch handhabt, dass 'einzig' Komponisten und Texter Urheber seien.
Für 'wessen' Urheberschaft? Auf den Tonträgern ist deklarationstechnisch 'nur angegeben', WER und WAS und wie gesagt bezieht man sich ja doch einzig auf die Komponisten und Texter. Deren Werk ist nirgends überhaupt der Gegenstand der Erachtung - gilt jedoch aufgrund des Bezuges der vorausgehenden Vermutung darüber als rechtmäßig, ohne dass es dafür irgend einen Nachweis gibt!Es gibt ja noch andere Nachweise, welches Werk zuerst da war.
Einerseits wird Musik veröffentlicht und dann gibt es auch noch ein Label, ein Presswerk, einen Vertrieb, usw.,
Als physischer Beweis existiert bei einer "richtigen" Veröffentlichung eine gepresste CD mit Glasmaster oder die Vinylscheibe.
Darüberhinaus ist jeder Musiker in Deutschland verpflichtet, sämtliche veröffentlichten physischen Musikwerke in doppelter Ausführung bei der Deutschen Nationalbibliothek zu hinterlegen.
Das sollte als Beweis für die Urheberschaft eigentlich mehr als ausreichen.
Und was die DNB betrifft, verweise ich hierzu einmal auf meine Dokumentation (https://www.sya.de/splash/index.htm#...onalbibliothek). Bei diesen war eine südafrikanische Gruppe für die Veröffentlichungen von SPLASH dokumentiert. Wie ist denn DAS möglich, war mir nicht zu klären. Auf meine Frage hin, WER denn die Dokumentation vollzieht, teilte man mir mit, dass es 'in der Regel' der Tonträgerhersteller/-vertreiber sei, welcher diese Dokumentierung vollzieht.
... dies klärt sich jedoch darüber, dass in den Produktionsauszeichnungen einzig 'SPLASH' angegeben ist, jedoch in keiner Weise, wer die Musiker und Sänger sind. Es gibt nur eine einzig Dokumentation darüber in den 4 Jahren der Veröffentlichungen, über das Cover der LP und dem Booklet von CD und Musikkassette der ersten Albumausgabe. Darüber läßt sich jedoch in keiner Weise dokumentieren, WER es bei den einzelnen anderen Ausgaben ist. Und wie mir bei Discogs klar gemacht wurde, gilt noch nicht einmal DAS als Dokumentarium!
Wie ich schon mal sagte: Über den Tisch gezogen wird nur, wer sich ziehen lässt. Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, die unterschreibt man eben nicht. Dann muss ein Produzent, der dich haben will, ein besseres Angebot machen. Außer er findet genug andere, die sich ausnutzen lassen. Da wäre dann mal Solidarität gefragt. Und ein bisschen Nachdenken darüber, wem so Fernsehshows wie DSDS oder GNTM, in denen sich die Kandidaten gegenseitig rausdissen, eigentlich nutzen. Den Sängern und Models nämlich nicht.
Natürlich wird ein Neuling nicht gleich einen komfortablen Fünfjahres-Exklusivvertrag mit Albengarantie und fettem Vorschuss bekommen. Aber zwischen dem und einem "arbeite erstmal umsonst für mich" gibts ja sicher noch seriöse Mitteldinge, oder?
Wir reden die ganze Zeit aneinander vorbei, weil du ein paar Dinge nicht verstehen willst:dass man nicht nur besagt, sondern auch handhabt, dass 'einzig' Komponisten und Texter Urheber seien
1. Jeder, der Musik erfindet oder Liedtexte dichtet, ist Komponist bzw. Texter und damit Urheber im Sinne des Gesetzes, egal, wie das Werk anschließend festgehalten wird: Auf Papier, als elektronisches Dokument, als digitale Audioaufnahme oder im Gedächtnis. Die Urheberschaft besteht unabhängig davon, wie sie konkret nachgewiesen wird (obwohl man sich darum natürlich Gedanken machen muss).
2. Der Urheber kann seine Rechte selber ausüben oder er kann sie veräußern und z.B. gegen eine einmalige Bezahlung jemandem das Recht geben, mit dem Lied eine Platte zu produzieren und zu vermarkten. Er bleibt Urheber (das kann ihm keiner nehmen), aber Inhaber der Verwertungsrechte wird dann jemand anders.
3. Man muss nicht Notenblätter vollkritzeln, um Komponist zu sein. Man muss auch nicht Musik studiert haben, auch Autodidakten können Komponisten sein. Aber man muss Musik erfinden, die vorher noch nicht da war. Indem man ein Lied, das schon existiert, in ein Studiomikrofon singt, wird man nicht zum Komponisten.
4. Es gibt verschiedene Begabungen: Songwriting ist eine, Singen und Live-Performen ist eine andere, und nicht jeder hat beides im erforderlichen Maß, um im Musikbusiness davon leben zu können. Dann spezialisiert man sich eben: Songwriter schreiben Lieder, die von anderen gesungen werden. Sänger singen und bieten dar, was Songwriter ihnen schreiben. Plattenfirmen haben ganze Kreativ-Abteilungen, in denen Leute neue Lieder schreiben für die performenden Künstler, die das nicht ausreichend gut selber können.
Manche Leute sind auch Singer-Songwriter und singen ihre eigenen Lieder. Dafür muss man aber beides überzeugend können, und vielleicht bilden sich manche dieses universelle Können nur ein und sind dann enttäuscht, wenn der Rest der Welt das nicht so sieht.
Und nach wie vor 'existieren' für dich einzig 'Berufsmusiker' und auch einzig Musik, welche auf Noten basieren.
Für SPLASH gab es keinen 'Arbeitgeber', sondern basierte auf einem personellen Zusammenschluß, um ausgehend 'des Songs' von Marcus, daraus eine kommerzielle Anwendung zu gestalten. Die Gebrüder Koppehele produzieren 'elektronische Musik'. Hierin gibt es keine 'Noten' und keinen 'Arbeitgeber'!
Komponiere Du doch einmal einen Song, basierend rein auf dem Notenwerk und dann kommst Du wieder, um uns zu demonstrieren, wie sich dies vollziehen kann. Die Grundlage ist hierin 'die Melodie' und daraus entstehen Noten und NICHT auf den Noten die Melodie. Notenwerke können nicht der Urgrund sein, außer man schreibt sie bei anderen ab!
WAS? Lies bitte noch einmal meinen letzten Post, besonders die Punkte 1 (zum Thema "Existenzformen von Musik") und 3 (zum Thema "Autodidakt und studierter Musiker"). Diese beiden Punkte aber bitte vollständig, danach kannst du vielleicht ahnen, was "für mich" so alles existiert.
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht, was dich zu solchen Verdrehungen bringt. Triggern dich irgendwelche Ausdrücke, die du liest, und dann drehst du verbal durch?
Ja, natürlich. Die Vorstellung von einer Melodie, entstanden in meinem Kopf, ausprobiert mit meiner Stimme und meinem Instrument. Das ist der schöpferische Prozess, zumindest bei mir - andere machen es vielleicht anders. Und dann schreibe ich es auf, mit Noten, weil ich das am verständlichsten finde. Auch das machen andere vielleicht anders. Da ist aber eins so gut wie das andere.Die Grundlage ist hierin 'die Melodie' und daraus entstehen Noten und NICHT auf den Noten die Melodie.
Das ist Komponieren, und das macht mich zum Urheber. Ich bin übrigens Amateur und kein studierter Musiker.
DANKE - DAS ist, worum es sich 'explizit' dreht!
Im 19. Jh. hatte man eine Änderung vorgenommen, worin auch Komponisten anerkannt wurden, welche einzelne Instrumente des Orchesters nicht beherrschen. Grundlage ist jedoch prinzipiell, dass hierin 'das Musizieren' die Grundlage bildet und daraus hervorgehend, die Notenwerke entstehen.
Bei den 'Autodidakten' gibt es hingegen gar kein Notenwerk, sondern einzig die musikalische Anwendung. DAS man dem entgegen stellt, dass es keine Musik gäbe, ohne Noten (und somit ihr Schaffenswerk kein Urhebendes sei) - DARIN besteht die eigentliche Kuriosität!
... und eben auch darüber hinausgehend, dass in Verbindung mit der GEMA, das Notenwerk überhaupt nicht die Ermessung ist, man dies jedoch in der anwendenden Vorstellung als solches handhabt.
Wer sind denn für dich die "Autodidakten"? Vielleicht könntest du das mal definieren oder abgrenzen? Ich habe nämlich den Verdacht, dass du den Ausdruck falsch oder unscharf benutzt.
Du willst nicht verstehen, wie das mit den Noten gemeint ist.Grundlage ist jedoch prinzipiell, dass hierin 'das Musizieren' die Grundlage bildet und daraus hervorgehend, die Notenwerke entstehen.
Bei den 'Autodidakten' gibt es hingegen gar kein Notenwerk, sondern einzig die musikalische Anwendung. DAS man dem entgegen stellt, dass es keine Musik gäbe, ohne Noten (und somit ihr Schaffenswerk kein Urhebendes sei) - DARIN besteht die eigentliche Kuriosität!
Notation ist eine Sprache mit welcher Musik definiert wird.
Ein Musiker braucht aber seine Musik nicht zu notieren, wenn er sie einfach nur erfinden und vortragen will.
Aber so wie sich ein Autounfall in deutscher oder einer anderen Sprache beschreiben lässt, so läßt sich auch Musik beschreiben. So wie man ein Element mit Sprache definieren kann, so kann man auch vorgetragene Musik in Noten fassen.
Wenn also jemand sagt, es gäbe keine Musik ohne Noten. Dann meint er wohl -es sei denn er heißt Jörg Lenau, der Verwertungs Verweser- nicht, dass die Musik notiert sein muss, also geschriebene Noten, sondern die in Noten mehr oder weniger gut ausdrückbaren Töne.
Für Doofe:
Immer fragen, wer welche Beiträge erbrachte:
Wer hat das vorgetragene Stück erfunden? Also die Töne definiert. Wer hat sie vorgetragen?
PS. Aufgrund Deiner Grammatik und mangelnden Fähigkeit zur Differenz. Und der albernen Wortwahl. Sowie der fehlenden Einsichtsfähigkeit. Überlass das einfach Juristen.
Ein Autodidakt ist, wer etwas ureigenständig erlernt.
Im Falle des Autodidakten der Musiker!
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