Hallo zusammen,
folgende Ausgangslage:
Künstlervertrag für ein Engagement gemacht, Privatparty!
Unabhängig, wie der Vertrag aussieht: Es steht keine Kündigungsklausel für den Veranstalter drin!
Ich habe das Konzert genau einen Monat vor dem Termin „flappsig“ abgesagt, da wir eine Terminverwechslung hatten.
Habe ihm in der gleichen Mail angeboten, eine andere Band zu organisieren (gleichwertig) und ihn indirekt aufgefordert, sich zu melden, wenn er da nicht flexibel sei.
Er hat direkt einen Anwalt eingeschaltet und übertriebenen Schadensersatz gefordert (Bühne, die nicht besprochen war / Flugkosten etc / Mehrkosten für eine andere Band).
Frage: kann so ein Künstlervertrag als Werkvertrag oder Dienstvertrag angesehen werden? Wie sieht es da mit Schadenersatz aus? Zumal ich ihm direkt angeboten hatte, doch aufzutreten, was er wiederrum abgelehnt hat.
Er hätte bereits eine neue Band, diese kostet 300€ mehr und das sollen wir tragen. Weitere Belege für Kosten konnte er noch nicht zeigen.
Sein Argument war, es waren keine anderen Bands frei. Ich habe allerdings innerhalb weniger Stunden für das gleiche Geld eine Ersatzband gefunden.
Seine Ersatzband spielt gar kein Cover, sind ein Trio, kein Duo…etc…also nicht equivalent.
Er droht mit Klagen, würde ich diese 300€ nicht überweisen. Das würde er höchstwahrscheinlich nicht tun.
Gewissermaßen „täuscht“ er mich aber auch mit seinen utopischen Schadensansprüchen, was ja auch nicht ganz koscher ist. Auch dass ich ihm ja Vertragserfüllung wieder angeboten habe, hat mich gewissermaßen Opportunitätskosten gekostet, da ich ja sonst niemandem zusagen konnte. Am Ende wollte er uns ja nicht mehr.
Wie seht ihr die Lage? Hattet Ihr ähnliche Fälle? Eigentlich schulde ich ihm bis dato gar nichts, da selbst das Anmieten einer „Aktiv-Box“ doch nie Vorkasse gezahlt wird.
Die Rechnung der „neuen“ Band sieht in meinen Augen „zusammengeschustert“ aus im Sinne seiner Lage.
Einen Anwalt könnte ich einschalten, aber ist halt so oder so bisschen Grauzone alles?!
Danke für Tipps, maz
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