Stimmt es, dass YouTube bei der GEMA-Gebühren entrichtet, so dass jede Band auch seine gecoverten Musikstücke bei YouTube öffentlich zeigen kann, ohne dass die Band rechtlich belangt werden kann?
Stimmt es, dass YouTube bei der GEMA-Gebühren entrichtet, so dass jede Band auch seine gecoverten Musikstücke bei YouTube öffentlich zeigen kann, ohne dass die Band rechtlich belangt werden kann?
Davon habe ich auch schon ansatzweise etwas gehört.
Ob etwas an der Sache dran ist, weiß ich nicht. Würde mich allerdings auch sehr interessieren...
Ich hab da was gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/YouTu.../meldung/98714
Also können Bands oder Solisten ihre GEMA-Werke doch bei YouTube zeigen.
Wenn dieser Artikel richtig recherchiert wurde, dann freu ich mich. Damit ist man dann auf der sicheren Seite und tut nichts illigales, wenn man seine unbekannte Lieblingsband etwas supporten will
Ich find's toll
Bestimmt ist euch bei Youtube schon die neue "zynische" Fehlermeldung aufgefallen, wenn wegen der GEMA ein bestimmtes Lied oder Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf.
Obwohl es eine Einigung zwischen Youtube und GEMA sicherlich nicht erleichtert, ich finde die Aktion cool.
Nun erkannten wohl die Plattenchefs die Gunst der Stunden und treten nach...
http://www.netzwelt.de/news/87191-yo...haft-gema.html
Es sind wohl eher Urheberrechte der Plattenfirmen als die Gema Gebühren.
Ja so dachte ich eigentlich auch. Jedenfalls habe ich die Fehlermeldungen auf Youtube bisher so verstanden.
Aber warum sind die gesperrten Videos denn meistens problemlos im Ausland zu hören?
Dort hat die Gema nichts zu melden, die Plattenfirmen jedoch schon, oder?
Ja das alte leid. Ich denke das liegt aber zum grossen Teil nicht nur an der Gema. Sonst würden andere Anbieter wie das angesprochene Simfy ja nicht funktionieren. Im Grunde kanns bei Youtube nur eine Frage des Geldes sein. Da geht es evtl nur um 1 cent oder weniger je Video, was sich ja schon ziemlich summiert.
Warum es in anderen ländern funktioniert, evtl weil deren Lizenzträger niedrigere Sätze fordern, nur weil die Gema "handelsüblich" schreibt, heisst das ja nicht das es auch wirklich Handelsüblich ist.
Wir werden wohl noch jahre darauf warten dürfen auch in Deutschland unzensiert Musik über Stream anbieter hören zu können. Simfy ist ja leider keine wirkliche Ausweichmöglichkeit.. ich jedenfalls kann da immer nur ein lied hören dann muss ich mich registrieren... und das fällt mir ja gar nicht ein.
Gitarrenuntericht in Kaiserslautern
http://www.x-saiting.de/
Also zunächst mal liegt es definitiv an der GEMA, sogar die Plattenfirmen gehen inzwischen auf die GEMA los weil sie es in Deutschland nicht gebacken bekommt. Es ist ja nicht so das es die GEMA nur in BRD gibt, es gibt sie fast überall. Uberall war wohl eine Einigung möglich, nur in Deutschland nicht. Der Chef von Universal Music und der von Sony Music machten in einem Spiegel-Online Interview ihrem Ärger darüber Luft. Berger, der Chef von Sony formulierte es so: "Ein Teil des GEMA Aufsichtsrats ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen".
Quelle:Heise.de
Im Rechtsstreit zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema und der Google-Tochter YouTube wird das Landgericht Hamburg am 20. April entscheiden. Das kündigte das Gericht am Donnerstag an. Die Gema verlangt von YouTube, zwölf geschützte Musikwerke von der Plattform zu löschen und zukünftig nicht mehr zugänglich zu machen. Nachdem das Gericht den Erlass einer Einstweiligen Verfügung im Sommer 2010 abgelehnt hatte, zieht sich der Streit nun im Hauptsacheverfahren hin.
http://www.heise.de/newsticker/meldu...l-1436202.html
Nun ist das Urteil ja gesprochen. Für die Gema sicher nur ein Teilsieg, denn sie hatten sich mehr versprochen.
Was denkt ihr so?
Teilsieg: ja. Es handelt sich hierbei ja nur um ein Grundsatzurteil. Daran könnten sich dann also weitere zukünftige Prozesse orientieren. Ich denke, das war nur der Anfang...
Hallo alle,
dieser Thread ist echt alt, aber ich finde den Link spannend (die Site existiert noch). Das ist doch komplett überholt, oder? Jemand hat mir gegenüber neulich auch nochmal behauptet, man könne seine eigenen Songs bei YouTube hochtun, auch wenn es GEMA-Zeug ist. Was meint ihr dazu?
Schöne Grüße
Berit
Ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht Der eine sagt mir, man darf, der andere sagt, man darf nicht. Klar ist mir beim Thema GEMA nicht sehr viel, offen gestanden. Aber demnächst werde ich da mal anrufen. Vielleicht habt ihr Lust, einen kleinen Fragenkatalog zusammenzustellen? Ich arbeite das dann ab und stelle die Antworten hier rein.
Ich glaub, ich mach dafür mal nen Extra-Thread auf.
Naja, im Endeffekt kannst du ALLES was du SELBST geschrieben hast hochladen, verkaufen oder sonst was mit machen.
Sobald es nicht mehr im deins ist, sprich ne Coverversion eines Liedes z.B. dann wirds problematisch.
Mit Sachen die durch und durch deins sind, ist das vol Wurscht
Das was ich geschrieben hab bezieht sich auch darauf, dass du nicht bei der GEMA bist
Wenn du dich dem Verein erstmal angeschlossen hast, dann garantiere ich für nix mehr, kann auch gut sein, dass wenn du nicht eine gewisse Klausel in deinen GEMA-Vertrag setzen lässt, du selbst nicht mal mehr dein eigenes Material z.B. bei youtube hochladen darfst...
meines Wissens ist der Vertrag zwischen YouTube und Gema immer noch nicht zustande gekommen. Aktuelle Preisvorstellung (inoffiziell) 0,2 Cent pro Download/Klick (1 Euro für 500 Downloads). Das ist Google/YouTube immer noch zu teuer.
Derzeit verbieten die YouTube-Vertragsbedingungen das Hochladen von Songs, an denen Fremde rechtlich beteilig sind. Wobei der potentielle Schaden ggf. wohl bei besagten 0,2 Cent pro Klick läge. Die Gema hat keinerlei Interesse, die YouTube-Kunden aufzumischen, sie will den Vertrag mit YouTube, der dann auch alle Covers legitimieren würde.
Eigenes Material auf YouTube, MySpace, Facebook usw. ist kein Problem.
Eigenes Material für Gema-Mitglieder setzt voraus, dass man seine Vertretung durch die Gema für die Nutzungsarten §1 h, Abs. 2-4 des Berechtigungsvertrages ausschließt (Onlinenutzungen, eben das Internet). Das heißt natürlich, dass man sich als Komponist oder Texter a) an eventuellen Tantiemen von YouTube etc. nicht beteiligt wird, und b) um die Abrechnung von Internet-Verkäufen über ITunes, Amazon usw. selbst kümmern muss. Vorteil: der kostenlosen Verbreitung der eigenen Werke über das Internet sind keine Grenzen gesetzt.
Bernd
Hi Bernd, hi alle.
Ich wusste nicht, dass es möglich ist, Onlinenutzungen aus dem Vertrag mit der GEMA rauszunehmen. Danke für die Infos. Wie ist es dann mit solchen Sachen wie dem "CD Baby’s Sync Licensing Program"? Weißt du das, weiß das irgendjemand?Eigenes Material für Gema-Mitglieder setzt voraus, dass man seine Vertretung durch die Gema für die Nutzungsarten §1 h, Abs. 2-4 des Berechtigungsvertrages ausschließt (Onlinenutzungen, eben das Internet). Das heißt natürlich, dass man sich als Komponist oder Texter a) an eventuellen Tantiemen von YouTube etc. nicht beteiligt wird, und b) um die Abrechnung von Internet-Verkäufen über ITunes, Amazon usw. selbst kümmern muss. Vorteil: der kostenlosen Verbreitung der eigenen Werke über das Internet sind keine Grenzen gesetzt.
Hier mal ein Auszug aus einer Info-Broschüre, die CD Baby auf ihrer Website kostenlos zu Verfügung stellt:
CD Baby’s Sync Licensing Program — pays you ad-share revenue for ANY video on YouTube that uses your music (not just the videos you’ve uploaded yourself). Plus, your music will be included in a catalog of pre-cleared songs available to music supervisors for sync placement in film, commercials, TV, video games, and more.
With CD Baby’s Sync Licensing Program, you’ll get paid for the usage of your music on YouTube — and not just in your own videos; over 60 hours of new video is uploaded to YouTube every minute. That’s a lot of people who need good tunes to match up with the cuddly cat videos and wedding slideshows they’re posting. Our partnership with music licensing firm Rumblefish will make your music available for these new income-generating opportunities on YouTube.
CD Baby’s partnership with music licensing firm Rumblefish makes it possible for all CD Baby artists to make money from
YouTube at no additional cost.
(Auszug aus dem "YouTube Guide" von CD Baby, kann man sich hier http://members.cdbaby.com/campaigns/...ube-guide.aspx runterladen.)
Ist das eine Option für Leute, deren Werke nicht bei der GEMA registriert sind oder hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun? Fragen über Fragen
als GEMA-Mitglied hat man seine Verwertungsrechte ja an die Gesellschaft abgetreten, daher kann es sein, das man für seine eigenen Songs sogar bezahlen muß, wenn man sie dort hochlädt.
YouTube müsste zahlen. Aber YouTube verlangt wiederum von seinen Nutzern, dass deren Daten frei von Rechten Dritter sind (das wäre dann die Gema). Sie könnten also ggf. Schadenersatz verlangen (YouTube, nicht die Gema).
In den Verhandlungen geht es aber darum, dass YouTube - wie in anderen Ländern auch - die Lizenzen aus seinen Werbeeinnahmen bestreitet. Im Moment wird m.W. darum gestritten, ob 0,2 Cent pro Download zu viel sind (ursprünglich verlangte die Gema 0,6 Cent). Das wäre dann auch der maximale Schaden. Ich glaube, die Hobbymusiker überschätzen ihre Popularität ein wenig ;-)
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... ganz abgesehen davon, dass man als Gema-Mitglied das Geld ja wieder bekäme (abzüglich eines moderaten Verwaltungsanteils); das ist genauso wie wenn man als Gema Mitglied bei einem eigenen Konzert selbst auch als Veranstalter auftritt: man zahlt die Gebühren wie jeder andere Veranstalter auch, um sie später wieder einzukassieren.
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