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Keyboardschule abschreiben
Hallo,
hab da mal ein paar Fragen:
1. ist es verboten, eine Keyboardschule mit allen (ein bischen modifizierten) Test, teils veränderten Erklärungen (Musiktheorie), den nahezu exacten Liedern und dazu noch ein paar Fingerübungen und Weihnachtslieder im PC "abzutippen"?
2. darf ich davon einen Privatausdruck machen?
3. darf man das an einen Schüler verkaufen?
4. Wenn 3. nein, wo finde ich die jeweiligen Ansprechpartner um demjenigen sein geistiges Gut für seine Arbeit zu bezahlen?
Es ist bis jetzt recht schwer, allein durch das copyrigt an die Leute zu kommen.
Gibt es da ein Verzeichnisn mit Tel. nummern?
Gruß
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24.08.2009, 19:46
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#2
1. Abschreiben ist erlaubt, kopieren nicht!
2. Ja, von dem was du abgetippt hast schon.
3. Nein, es dreht sich bei diesem Privileg um den privaten Gebrauch.
4. Darum kümmert sich der jeweilige Verlag, bspw. AMA, Leu, Voggenreiter, Schott...es sei denn das Buch ist im Selbstvertrieb, dank Internet keine Seltenheit mehr, erschienen. Gibt für Druckerzeugnisse auch eine Verwertungsgesellschaft, ähnlich wie die GEMA bei Musik, die VG Wort müsste das sein.
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24.08.2009, 20:26
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#3
Wie gut stehen die Chancen, dass ein Verlag zustimmt, 2 Ausdrucke erlaubt zu verkaufen?
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24.08.2009, 21:10
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#4
Das weiß ich nicht. Denke mal nicht so schlecht, weil die ja daran verdienen (wollen), schließlich verwerten die das Zeug ja. Weiß ja nicht, ob das jetzt ein Übungsbuch mit Stücken von Komponisten wie van Beethoven, Bach oder Mozart ist. Weil das kannst du auch selber verwerten, allerdings nicht das Kopierte vom Verlag, sondern deine Eigendrucke. Man kann sowieso darüber streiten, ob Etüden die nötige Schöpfungshöhe besitzen. Fingerübungen sicherlich nicht, die kann man übernehmen, weil sie meist dem gleichen Muster folgen. Das kann ich zumindest für Gitarrenlehrbücher bestätigen.
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25.08.2009, 18:17
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#5
Tja, wurde natürlich abgelehnt.
Wie ist denn "Eigenbedarf" definiert?
Darf ich den Ausdruck nur für mich verwenden oder kann ich den Ausdruck auch meinem Schüler überlassen im Rahmen des Unterrichts?
Allerdings ist der Ausdruck mit Kosten verbunden, den der Schüler zahlen müßte.
Es wird kein Gewinn erwirtschaftet.
MfG
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26.08.2009, 09:26
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#6
Eigenbedarf heißt: privat, bei dir zuhause. Für den Unterricht ist es möglich, aber nur wenn folgende wichtige Voraussetzungen vorliegen:
1. Es werden nur Teile des Werks kopiert
2. Nur zur Veranschaulichung in Schulen oder nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung.
Man kennt das, der Lehrer kopiert zwei-drei Seiten aus dem Geschichtsbuch. Mehr ist aber nicht drin. Noten dürfen gar nicht kopiert werden. Bei uns gab es in der Schule daher auch immer Notenbücher, aber viel haben wir auch nicht musiziert Daher macht es auch keinen Sinn, wenn sich dein Schüler das von dir kopieren würde! Handelt es sich um Texte, dann könntest du ihm das kopieren, ob ein Unkostenbeitrag erhoben werden darf, darüber streiten sich die Gelehrten.
Wie gesagt, du kannst das auch abtippen, sogar die Noten, dafür brauchst du auch keine Einwilligung des Urhebers. Von Mozart und Bach würdest du sowieso keine mehr bekommen.
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26.08.2009, 12:13
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#7
Mir ist einfach nicht klar, wie man dem Urheber (Verlag) klar machen kann, dass man sein Werk nur 1 bis 3 Mal ausdrucken (nicht kopieren) möchte und an seine Schüler modifieziert, da teilweis mit Fehlern und s.w., verkaufen möchte, um ein bischen Musik-Kultur näherzubringen?
Ist es denn "noch" strafbar, wenn ich dem Urheber für sein geistiges Werk, (nicht für die Druckkosten) Geld überweise als guten Willen, damit das ganze nicht vor den Kadi kommt?
MfG
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27.08.2009, 08:21
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#8
Du kannst ja die Keyboard-Schule auch an deinen Schüler verleihen
Naja, der Urheber und der Verlag sind zwei verschiedene...ich nenne es mal Personen. Der Urheber das das Buch/die Schule geschrieben, aber der Verlag verlegt es halt. Der Urheber hat dem Verlag die Verwertungsrechte eingeräumt, das muss er auch, wenn er seine Werke der breiten Öffentlichkeit präsentieren möchte, ohne selbst die Möglichkeiten dazu zu haben. Jedenfalls nimmt dann der Verlag die Urheberrechte wahr und kann daher auch entscheiden, wem er diese Rechte noch einräumt. Dem Urheber etwas zu überweisen hat keinen Sinn, er kann darüber nicht mehr in vollem Umfang verfügen.
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27.08.2009, 08:43
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#9
Hypothetisch:
Wenn man dem Verleger "anonym" etwas überweist, könnte dann nicht der oder ein Tatbestand des Gesetzes für Kopierverbot ausser Kraft sein?
Vorausgesetzt man vertreibt nur 1 oder 2 Exemplare und dann nicht mehr.
MfG
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27.08.2009, 11:36
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#10
Nein, weil zum einen kann man ja dann nicht überprüfen, wer es überwiesen hat, zum anderen kann man mit Geld nicht alles kaufen, mit anderen Worten: Der Urheber bzw. der Inhaber der Leistungsschutzrechte (Verlag) kann über sein Werk verfügen. Ich sage es übertrüben einmal so: Ich kann auch keine Straftat begehen, nur weil ich vorher Geld an den Polizeipräsidenten überwiesen habe.
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27.08.2009, 16:10
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#11
Ja, das ist verständlich.
Wenn man mal das "oh when the Saints" aus einer bekannten Keyboardschule nimmt, dann bleibt da eigentlich nicht mehr viel zum verändern.
Melodie und Akkorde sind klassisch.
Wenn ich dieses Lied verwenden möchte, dann müßte ich doch eigentlich den Urbeber(Verlag) des Liedes um Erlaubnis fragen und nicht den Urheber(Verlag) von der Keyboardschule,oder?
Ich würde das Lied genauso arrangieren. (Gibt auch Ähnlichkeiten in anderen Heften.)
Gruß
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27.08.2009, 20:17
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#12
Naja, im Grunde genommen nimmst du das Lied ja nicht aus der Keyboard-Schule, sondern es handelt sich um ein bekanntes Stück Musik. Damit hat der Verlag der Keyboad-Schule nichts zu tun. Es geht bei der Keyboard-Schule mehr um die Zusammenstellung bzw. das Konzept als Ganzes. D.h. die Auswahl der Stücke, die Anordnung, der Text, vielleicht sind sogar Abbildungen in der Schule. Kann sogar sein, dass der Song schon gemeinfrei geworden ist. Weiß aber nicht, wie lange der Urheber schon tot ist. Dann kannst du das Stück auch ohne Erlaubnis vom Urheber verwenden. Aber eben nicht aus dem Buch kopieren. Ist halt wie bei Goethe: Du kannst ihn öffentlich vorlesen, zugänglich machen, du kannst seine Werke nochmal neu verlegen und damit Geld verdienen, egal, aber eben nichts aus den Reclam-Büchern kopieren. Das sind Verlags- und keine Urheberrechte.
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