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MwSt. bei Auslandsgig. Verwirrend!
Hallo,
bin seit einem halben Jahrhundert (na ja, fast) Hobbymusiker, seit 6 Jahren allerdings recht intensiv mit rd. 100 Gigs p.a.
Es stehen die ersten Auslandsgigs an (alle innerhalb der EU).
Seit 2007 muß ich 7% MwSt. auf meine Gagen berechnen, seit diesem Jahr USt.-Voranmeldungen (alle 3 Monate) abgeben. Eine USt.-Id. haben sie mir auch verpasst, die Freunde vom FA.
Muß ich bei Auslandsgigs innerhalb der EU auch MwSt. berechnen oder geht das umsatzsteuerfrei?
Ist mir wohl bewußt, dass das hier keine Steuerberatungskanzlei ist, aber vielleicht stand eine(r) von Euch ja mal vor der gleichen Frage.
Wolfgang
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03.05.2009, 15:53
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#2
Premium-Mitglied
Die UST ID bekommt man ja meist, wenn man nicht mehr nach § 19 USTG zum Kleinunternehmer optiert & über 17.500 € p. a. liegt.
Wenn ich im Ausland einkaufe, bedeutet meine UST_ID: DE * * *, dass ich dort zum Nettopreis kaufen kann. Vorausgesetzt, dass der Geschäftspartner auch eine UST_ID hat.
7% wäre ja auch ein verminderter Steuersatz
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04.05.2009, 17:57
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#3
Besten Dank...
... für Deine Erklärung.
Das würde im Umkehrschluß ja wohl bedeuten, dass ich z. B. in Frankreich oder in den Niederlanden keine MwSt. erheben muß, falls mein Veranstalter ebenfalls über eine UStID verfügt.
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