Sich das Urheberrecht zu sichern ist für jedem Musikschaffenden die zweit wichtigste Frage.
Die wichtigste Frage ist ja zunächst will man meine Musik hören. Dann kommt die Angst was ist wenn das einer klaut.
Grosse Verlage sichern ihre Rechte durch Verträge mit allen Beteiligten in einer Notariatsverhandlung und veröffentlichen dann. Wenn das Werk zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll, erstellen Verlage ein Frequenz muster und lassen das beurkunden.
Der Gesetzgeber sagt Beleg der Urheberschaft ist das Datum der Veröffentlichung.
Der Begriff Veröffentlichung wird von Gerichten so ausgelegt.
ich schreibe hier über ein musikaliches werk
Werk einer breiten Masse zugänglich machen.
Das Werk muss handelbar sein (Tonträger zum Kauf anbieten)
Eine Nachversorgung muss gewährleistet sein.
Diese Mindestvoraussetzung hat die Musikindustrie (Mafia) durch Gerichtsurteile geschaffen.
Es gibt Urteile, da wird es sogar abgelehnt, eine Veröffentlichung auf einer unbekannten Internetseite sei keine Veröffentlichung da die breite Masse fehlt.
Ich trete als Originalverleger auf.
Das heißt, ich besitze alle Angaben zum Werk und bei mir ist dokumentiert wer den Song/Text geschaffen und habe das an einer Stelle gesichert, an der der Urheber auch nach meinem Ableben oder Schließung des Verlages an die Unterlagen kommt.
Phonoindustrie, Musikverlage, GEMA, GVL, Rundfunksender arbeiten heute mit einem Recording Code siehe Wikipedia ISRC nicht zu verwechseln mit dem LABELCODE
Seit 2000 wird bei der GEMA neben der Werksnr. auch der ISRC registriert. Ab 2008 soll er Standard werden, dann fallen die Werkenummern nach und nach weg.
Unter diesen Gegebenheiten und der Berücksichtigung der Neufassung (Korb 2) des Urheberrecht gehe ich folgende Schritte.
Der Urheber belegt mir dass alle am Werk beteiligten ihn ermächtigt haben das Werk anzumelden. Das heisst jeder Mitkomponist /Texter/Bearbeiter unterschreibt diese Vereinbarung. Dazu noch jeder Interpret (Chor) und Musiker, da durch eine Veröffentlichung auch das Leistungsschutzrecht greift.
Dazu erhalte ich eine Masterkopie des Tonträger, im Premastering mische ich den ISRC ein.
Die Daten des Werkes werden unter der ISRC in meinem Katalog geführt. Sofern keine Noten/Partitur vorliegen werden Screenshots des Frequenzmuster erstellt.
Das Fertige CD - Image kommt auf den Kopierserver und es werden 3 Verkaufsfähige Exemplare erstellt.
2 Exemplare gehen mit der Dokumentation an das Deutsche Musikarchiv in Berlin.
1 Exemplar verbleibt bei den Unterlagen
Auf alle Werke im Musikarchiv kann jedermann zugreifen
Alleine 86 Millionen Deutsche ist eine breite Masse.
Durch den ISRC Code ist in über 100 Länder dann auch belegt wo das Werk herkommt.
Die GEMA hat in all diesen Ländern Verträge auf Gegenseitigkeit. und schützt in Deutschland auch die Werke aus diesen Ländern und umgekehrt.
Ein Studio auf Feuerland sieht anhand des ISRC, dass das Werk aus Deutschland kommt über seine IFPI Landesgruppe kann das Studio feststellen wer der Originalverleger ist und dort anfragen der Originalverleger leitet die Anfrage an den Urheber weiter.
Existiert der Originalverleger nicht mehr steht in der Dokumentation beim Musikarchiv aber fest wer der/die Urheber sind.
Damit ist der Punkt der Veröffentlichung für eine Breite Masse abgehakt.
Mit einem kleinen Bandübernahmevertrag erhalte ich das Nutzungrecht für 100 (Gemafreistellung****)Kopien und biete das Werk im Shop an.
Hierdurch ist die Handelbarkeit gegeben.
durch die 100ter Freistellung ensteht die Verpflichtung
der Pflichtabgabe beim D. Musikarchiv.
Durch das Bereithalten auf dem Kopierserver ist auch die Nachversorgung gegeben.
ich habe eine der modernsten kopieranlagen mit einem LigthSribe Labeldruck und angeschlossenem Digital DIN A3 Fotodrucker (für Einsteckkarte oder Booklet) hierdurch kann ich verkauffertige Kopien auch einzel ziehen vergleichbar einen Druckjob
jedes auf diese Art gesicherte Werk wird zusätzlich auf einer Sammel CD mit Hörproben an ca 50 Musikredakteure geschickt.
Die Musiker die auf diese Art ihr Werk gesichert haben haben bei den meisten Verlagen noch den Vorteil, dass ihr Werk im Rundfunk laufen kann da die CD immer einen Labelcode hat, was die Grundvoraussetzung für einen Radioredakteur ist, fest zu stellen ob eine Senderlaubnis vorliegt.
**** Die Gemafreistellung ist auch bei Gemafreien Werken erforderlich (ist kostenlos bei gemafreier musik) siehe "GEMAVERMUTUNG"
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