Hallo liebe Mitmusiker,
ich habe vor kurzem mein Studium (nichts mit Musik) beendet und möchte mich jetzt als Musiklehrer (Saxophon) selbständig machen. Im Moment lebe ich noch von Erspartem/meinen Eltern und habe einen ersten Schüler. Da es ein Bekannter von mir ist haben wir keinen schriftlichen Vertrag geschlossen, er bezahlt die Stunden einzeln und bar. Ich habe mir eine Homepage erstellt, die ich diesen Monat online stellen werde, mit der ich Schüler gewinnen will. Außerdem spiele ich in zwei ambitionierten Hobbybands, über deren Seiten ich auch auf meinen Unterricht aufmerksam machen kann.
Mein Plan sieht vor, möglichst bald die Seite online zu stellen und erst einmal 3-4 Schüler zu gewinnen, die ich Zuhause beziehungsweise in einem der Proberäume unterrichte. Sobald es mehr Schüler werden möchte ich irgendwo einen geeigneten Raum mieten, in dem ich unterrichten kann, ohne dass mir die Wohnung gekündigt wird.
Meine Frage wäre, wann ich eine selbständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelde, und wann ich mich bei der Künstlersozialkasse melden kann, sowie was für Angaben ich bei meiner aktuellen Krankenkasse mache.
Ich möchte natürlich sobald wie möglich in die Künstlersozialkasse eintreten, kann aber kaum Nachweise erbringen - ein Musikstudium habe ich nicht abgeschlossen, Unterrichtsverträge habe ich auch keine.
Am liebsten möchte ich alles ganz ordnungsgemäß anmelden, habe aber Angst, dass ich mit meinem einen Schüler von der Krankenkasse als selbständig angesehen werde und von der Künstlersozialkasse nicht angenommen werde.
Zur Zeit bezahle ich den Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte: ca. 165€
Mit der Künstlersozialkasse würde sich das etwa halbieren, da mein Einkommen im ersten Jahr irgendwo im Bereich des Mindestsatzes liegen wird.
Als Selbständiger wird soweit ich das sehe von der Krankenkasse der Höchstsatz berechnet, auf Antrag der halbe Höchstsatz, was aber immer noch viel zu viel wäre.
Wann melde ich also am besten was wie an? Alles gleichzeitig? Wie bekomme ich den Antrag bei der Künstlersozialkasse durch? Was schreibe ich in die Einkommensschätzung meiner Krankenkasse? Wenn ich dort Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angebe erhöht sich der Beitrag massiv und sinkt erst, wenn ich in der Künstlersozialkasse bin. Ich kann aber auch schlecht zwei verschiedene Einkommensschätzungen abgeben, oder?
Wenn jemand sonst noch Tipps hat, insbesondere was die finanziellen und organisatorischen Fallstricke in der Anfangsphase einer freiberuflichen Tätigkeit als Musiklehrer betrifft, bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Pianosaxsinger
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