Viele Fragen stellen sich einem wenn man mit seiner Musik an die Öffentlichkeit geht, muss ich da GEMA bezahlen oder was.

DJ - Also wer als DJ auftritt hat in der Regel mit der Gema nix am Hut.

Für die GEMA Anmeldung ist immer der Veranstalter zuständig.

Als ausübender Künstler, (auch ein DJ ist u.U. ein Künsrler) oder (auch schülerband) sollte man bereits im Vorfeld die Vertragssituation klären.

Im allgemeinen sind Gasstätten bei der GEMA erfasst.
Da gibt es 3. Obergruppen

1 Kneipe mit Radio oder Fernsehen im Hintergrund.
2 Gaststätten wo auch Platten und CDs laufen (ohne Tanz)
3 Gaststätten der Elebnisgastronomie.

In Frage kommen hier nur die unter 2 und 3 genannten.

In den meisten GEMA - Verträgen sind einige Events eingeschlossen. Also braucht ein DJ keine Angst zu haben , dass die GEMA auf einen zukommt.

Städte (Kirchen auch) haben meist für ihre Schulen Pauschalvereinbarungen, da ist dann eine Schülerdisco oder die Autritte einer Schulband einbegriffen.

Alle anderen die selbst eine Veranstalltung machen wollen egal ob es ein Discoabend oder die Vorstellung einer Schülerband sollten folgende Dinge beachten.

Die Anmietung der Location:
Hier achtet man darauf dass man in einer bestimmten Grösse bleibt, die qm Zahl sollte festgehalten werden.

Es kann sein dass das lokal bereits in die nächste Grössenstufe fällt und dann die GEMA doppelt so teuer ist.

Wenn man nicht vorhersehen kann ob da auch viele Gäste kommen und den Eintrittspreis zahlen, sollte man lieber auf Eintritt verzichten und mit dem Wirt einen Mindestverzehr vereinbaren an dem man beteiligt wird.
(ist auch für den Inhaber interessant den er teilt das Risiko mit Euch)

Wichtig ist auch noch man gibt es nicht als Tanzveranstaltung aus, denn sonst kommt die Stadt und will noch Vergnügungssteuer. Natürlich könnt ihr es als Veranstalter nicht verhindern, wenn Gäste auf einer freien Fläche tanzen. Das müsst ihr auch nicht verbieten.

Live Veranstaltung eines Interpreten oder Band.
Erst mal klären hat die Location oder Schule eine Pauschalvereinbarung.
Ist es so braucht ihr nicht zu tun.
Wenn nicht macht es so wie ich.

ich melde den Auftritt bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA an.
bei der Anmeldung reiche ich eine Musikfolge ein.
Die Gema hat nur das Recht auf Geld aus der gespielten GEMAMUSIK also je mehr Eigenwerke gespielt werden desto niedriger wird der Gemaanteil.

Die Frage des Eintritt und Tanzveranstaltung ist genauso wie oben bei DJ.

Wenn ich eine Veranstaltung mache gehe ich oft hin und nehme keinen Eintritt sondern nehme die Variante des Mindestverzehr.
Bei Live Interpreten mache ich auch oft die Teilnahme an der Veranstaltung auch davon abhängig, das jemand die CD besitzt.
Die neueste Variante ist die, dass ich am Eingang (Kasse) 2 3 leute mit einem Laptop habe die Gäste konnen hier das (ein) Musikstück des Interpreten als MP3 direkt auf ihr Handy oder Player erwerben, die bekommen dann ein Plasticbändchen damit man sieht dass sie ein stück vom
Künstler besitzen.
Leute 150 mal 3 € sind 450, Mancher ist froh wenn er für einen Auftritt eben mal 100 € bekommt.