Hallo,
Wie verhält es sich eigentlich, wenn wir eigene Lieder oder Videos von uns auf die eigene Homepage stellen? Muss man sich dafür auch eine GEMA-Freistellung holen?
Hat da jemand Ahnung?
Grüße Atze
Hallo,
Wie verhält es sich eigentlich, wenn wir eigene Lieder oder Videos von uns auf die eigene Homepage stellen? Muss man sich dafür auch eine GEMA-Freistellung holen?
Hat da jemand Ahnung?
Grüße Atze
Jaein
Es ist aber besser das zu melden, ausser dem Porto entstehen keine Kosten.
Die Gema darf (und das tut sie auch) sich nur um Werke der GEMA Mitglieder sowie um die Werke der Vertretungsgesellschaften mit denen sie auf Gegenseitigkeit zusammenarbeiten kümmern.
Als Veröffentlicher eines Musikwerkes bist du verpflichtet zu Prüfen ob andere ein Recht an dem Werk haben. (sampler aus bereits bestehenden Werken).
Irgendwann tauchte in einem Rechtsstreit die Behauptung auf die Gema sei der Verein der Weltweit die meisten Rechte der Komponisten Textdichter und Musikverlage vertritt.
Es endstand der Begriff GEMAVERMUTUNG.
Die Gema glaubte durch Gebühren für die Auskunft eine Einnahmequelle zu haben das wurde ihr aber durch Gesetz abgeschmink.
Die Gema prüft auf Grund Deiner Angaben zu dem Song ob ein Gemamitglied daran Rechte hat und muss das auch, Gebühren darf Sie nur entsprechend des Gemanteil erheben, Kosten für die allgemeine Prüfung darf sie nicht erheben, da die GEMA Mitglieder durch ihren Beitrag auch die Prüfung und Recherche in bestehenden Werken bezahlt.
Es wäre der Gema lieber diese kosternfreie Freistellungen nicht geben zu müssen.
Aber die Praxis zeigt
3 Arbeitslose Rechtsverdreher, oder wie ich einen Fall kenne ein Rechtsverdreher seine Frau und der Sohn gründen einen Verein zur Überwachung der Urheberechte von Musik auf Webseiten. (das wird nach Korb 2 noch dicker werden)
Man blättert im Internet und findet eine Seite mit Sound.
Der Rechtverdreher schickt dir ein Schreiben mit der Anfrage auf GEMA Anmeldung. (Da weiß die GEMA nix von)
Verweist darauf, dass eine Gemaanmeldung erforderlich ist da deine Seite öffentlich zugänglich ist und du sollst den Beleg vorlegen, dass Gema bezahlt oder freigestellt wurde.
Dazu sollst du eine Unterlassungserklärung unterschreiben indem Du den Song von der HP nimmst und künftig zuerst die Gemafreistellung einholst.
Für seine Tätigkeit der Rechtspflege sollst du dann die RA Gebühren Pauschale bezahlen + Kosten, im Schnitt ca 150 € + einen Beitrag an den Verein für dessen Recherche das sind dann schnell 1000 €.
Der Rechtsanwalt ist auch noch im Recht denn Du hast es unterlassen diese Prüfung (GEMAFreistellung) einzuholen.
Du zahlst zwar keine GEMA aber den Rechtsverdreher musst du Zahlen ebenso die Kosten des Verein.
hallo,
seit dem letzten beitrag ist hier etwas zeit verstrichen ...
was ist der aktuelle stand ? kennt wer urteile ?
gibt es die anmeldeliste noch irgendwie ? ( danke an den ersteller )
ich meine gelesen zu haben, dass bei youtube verlinkte eigene gemafreie sachen ( komponist ist gänzlich gemafrei ) nur dann als aufgeführt angenommen werden, wenn sie in einen blogbeitrag eingebettet sind, nicht jededoch wenn ein textlink darauf verweist...
kann das hinkommen ?
der gema/youtube vertrag existierte ja nach den letzten beiträgen eine weile lang und jetzt irgendwie wieder nicht ...
danke fürs mitdenken,
emu64
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