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Patent auf Eigenkompositionen
Hi
Trotz der Suchfunktion und intensiven googlen hab ich nichts informatives zu diesem Thema finden können
Nunja, letztendlich geht es darum, dass meine/unsere Band kurz vor der Fertigstellung unseres Albums sind, wir aber nicht genau wissen wie es um die Rechte steht.
Wir denken an eine Aufnahme und live Auftritte... wobei wir eben nicht wissen ob und wir unsere Songs schützen etc. können/sollten bzw ob wir ein Patent etc benötigen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg Slap
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29.07.2007, 20:30
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#2
Moin,
kenne mich da auch nicht so gut aus, aber vielleicht hilft ein Blick auf das Deutsche Urheberrecht?
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
MFG
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29.07.2007, 22:05
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#3
Danke für die schnelle Antwort
... wikipedia.de hilft eigentlich meinstens da hätt ich selbst drauf kommen sollen. Nur hier ist mir das Ganze momentan noch etwas zu unübersichtlich
Sieht so aus als ob ich mich da mal in nächster Zeit mal durchboxen müsste...
Hilft alles nix :P
Falls jemand jedoch noch ein paar direkte Antworten auf Lager hätte würde mir das sehr helfen.
Danke
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30.07.2007, 22:31
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#4
titelschutz
hi slap
ja musikrecht ist schon ein gewaltiges thema. ich befasse mich jetzt seit einiger zeit damit. das patentamt ist nicht zuständig für um eure songs schützen zu lassen. ihr könnt zb. euren bandnamen eintragen lassen. dazu müsst ihr eine anfrage stellen ob es den namen schon gibt.
zum titelschutz: erstmal ganz wichtig: es muss genau aufgelistet sein, wer von der band an den verschiedenen songs mitgewirkt hat. z.b. text maier und schulze/ komponist müller und schneider. das urheberrecht besteht bereits mit vollendung des werkes. nur muß man dies auch z.b. vor gericht beweisen können, wenn es hart auf hart kommt. da gibt es zb. die möglichkeit, ihr schickt die cd mit text und allen daten, einer tageszeitung per einschreiben an euch selber (am besten mehrere an jeden von euch) achtet darauf, dass mehrere poststempel an den falzen des kuverts mit datum versehen werden. dieses kuvert ungeöffnet ! aufbewahren. ihr könnt diesen umschlag auch beim rechtsanwalt versiegeln lassen (ist noch besser, kostet n bischen was)
empfehle folgendes buch: musikerrecht von ulrich andryk ama verlag
da steht alles drin. liebe grüße helen
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04.08.2007, 18:45
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#5
Vielen Dank helen
Genau was ich gebraucht habe.
liebe grüße zurück
Slap
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13.11.2007, 08:15
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#6
das geht nicht ganz so mit poststempel und so weiter.
Im streitfall wird der siegen der als erster veröffentlicht hat.
schaut auch mal
https://www.musikerforum.de/showthread.php?8510
liegt eine partitur vor reicht es auch wenn man damit auf eine amtliche stelle (gericht pastor polizei) geht die beglaubigen die fotokopie eurer partitur dann habt ihr eine echten guten nachweis.
ihr verwechelt immer eines. klar wer das geschaffen hat ist urheber, aber das auch durch zu setzen bedeutet auch beweise der urheberschaft zu haben.
nehmt die melodie von beverly hill cops.
die melodie stammt von faltermeier und wurde unter dem titel axel f geschaffen.
bis der sich durchgesetzt hatte und ihm die urheberschaft zugesprochen dauerte lange.
bei mir verlegt eine heute 20 jährige die hatte mit 14 auf der gitarre eine melodie in einem studio gespielt und ihren text gesungen.
vor ca 2 jahren erschien diese melodie und der unwesentlich geänderte text auf dem plattenmarkt und kam in die schlagercharts.
sie hatte nur eine bandaufnahme privat das studio hatte die melodie und das originalband an eine plattenfirma verkauft. da das studio geld von dem plattenlabel bekam wusste es natürlich nichts mehr von der aufnahme.
das urheberrecht habt ihr, aber das auch durchsetzen sind 2 schuhe.
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