Hi zusammen,
kann mir jemand eine "einfache" Frage zum Thema Steuerrecht bei Alleinunterhaltern-/Tanzmusikern beantworten ?. Ich bin Mitglied einer
Tanz-/Unterhaltungsband welche ca. 15-20 Gigs (zur Zeit) im Jahr absolviert.
Wann und was muss genau von wem versteuert werden ? Eine Gewerbeanmeldung ist ja wohl nicht zwingend erforderlich.
Gibt es hier so was wie "Freibeträge" ?
Hat hier jemand Ahnung von diesem Thema...? Also ECHTE Ahung wäre hilfreich.
:-) Vielen lieben Dank im Voraus.
Dirk
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