Jemand gibt 2 von 5 möglichen Punkten für eine gekaufte Gitarre. Begründung:
"Es ist unmöglich, die Intonation anzupassen, um das Problem (Verschiebung zwischen B und E) zu beheben, außer durch Wechseln des Saitenhalters!!!"
Sein Problem: Falsche Intonation und keine verstellbare Bridge zur Anpassung.
Arg unwahrscheinlich, dass die Bridge fehlerhaft ist. Falls doch, hätte er Nachbesserung verlangen können. Bei korrekter Bridge müsste die Intonation dem gängigen Standard entsprechen, da das Profil zwingend ist. Tut sie das nicht, ist wohl der Sattel unsachgemäß gekerbt. Auch hier ist es unwahrscheinlich, dass dies auf Herstellerseite geschah. Bleibt die Kundenseite?
Vermutung: Der vorherige Kunde eines Rückläufers versemmelte den Sattel. Dann spart der Händler bei der Prüfung von Rückläufern? Oder der Kunde verschandelte den Sattel selbst.
Aber den Rufmord kassiert der Hersteller...
Bewertungssysteme sind nicht schlecht. Sie setzen aber voraus, dass nicht leichtfertig gute oder schlechte Bewertungen gegeben werden.
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