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Thema: GEMA-Fragen - bin total verwirrt

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  1. 02.10.2023, 10:48 #1
    Kölschrocker
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    Kölschrocker ist offline

    51 Jahre alt
    1 Beiträge seit 10/2023

    GEMA-Fragen - bin total verwirrt

    Liebe Kollegen,

    nachdem ich mich jetzt eingelesen habe in das Urheberrecht und die GEMA bin ich maximal irritiert. Ich verstehe einige Punkte gar nicht mehr. Vielleicht kann mir jemand ja dabei helfen.

    Also: Es wird ein Tonträger veröffentlicht von einem Interpreten, auch mit Zustimmung des Komponisten und des Texters. Der Interpret ist Mitglied der GVL.

    Komponist und Texter sind nun aber (noch) keine Mitglieder der GEMA und das Lied wird aber im Radio gespielt und in Kneipen, weil es erschienen ist.

    Wieso ist das überhaupt möglich? Beim Leistungsschutzrecht des Interpreten ist mir das klar, der hat ja nur Anspruch auf eine Vergütung, welche - soweit ich weiß - die GEMA für die GVL zumindest was die Kneipen angeht, Treuhänderschaft einzieht.

    Aber wieso kann denn das Lied überhaupt in den Kneipen und im Radio gespielt werden? Die kneipenbesitzer und radiobetreiber haben doch gar keine Einwilligung des Komponisten und Texters, insbesondere nicht über die GEMA, weil die ja gerade keine Mitglieder der GEMA sind. Die können ja keine Rechte lizensierend, die sie gar nicht haben. Und das recht des Interpreten, das Lied zu veröffentlichen, führt ja nicht dazu, dass er senderechte oder das Recht der öffentlichen Wiedergabe weitergeben kann.

    Anderseits steht überall dass man auch nachträglich noch GEMA-Mitglied werden kann und dann nachträglich Geld bekommt, was ja irgendwie dafür spricht, dass die GEMA eine Lizenz vergeben kann bzw die Zustimmung von Komponist und Texter irgendwie doch nicht vorliegen müssen oder es ausreicht, mit der Veröffentlichung einverstanden zu sein.

    Die Sender und Kneipenwirte würden ja stets gegen das Urheberrecht verstoßen. Wie sollen die überhaupt wissen dass die Komponisten und Texter nicht zugestimmt haben bzw über die GEMA eine Lizenz besteht?

    Haben ich da was - das befürchte ich - grundlegend missverstanden ?

    Für Hilfe wäre ich dankbar.

    Viele Grüße
    kölschrocker
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  2. 04.10.2023, 09:27 Nach oben    #2
    männlich 
    Moogman
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    Moogman ist offline
    Premium-Mitglied Avatar von Moogman
    69 Jahre alt
    aus 63110 Rodgau
    1.396 Beiträge seit 11/2011
    Danke
    201
    Zitat Zitat von Kölschrocker Beitrag anzeigen
    Es wird ein Tonträger veröffentlicht von einem Interpreten, auch mit Zustimmung des Komponisten und des Texters.
    Das sagt doch alles aus.
    Ansonsten bekommen die Nicht-Gemamitglieder kein Geld von der Gema und gehen leer aus.
    Wenn der Tonträger veröffentlicht wurde, kann der auch in einer Kneipe gespielt werden. Da muss auch Niemand extra dazu gefragt werden, das wäre ja auch gar nicht machbar.
    Aber genau deswegen tritt man der Gema ja die Verwertungsrechte ab, wer das nicht möchte, kann auch nicht erwarten, das er etwas bekommt.

    Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v.Moltke )
    ZitierenZitieren

  3. 27.10.2023, 11:43 Nach oben    #3
    männlich 
    slaytalix
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    slaytalix ist offline
    Premium-Mitglied Avatar von slaytalix
    58 Jahre alt
    aus Bielefeld
    786 Beiträge seit 05/2009
    Danke
    9
    da gab es u. a. in anderen Foren schon interessante Beiträge. Hier u. a. vom SWR Rundfunk zu nicht mehr stattfindenden Weinfesten, Wurstmarkt etc.

    https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...efest-100.html

    Gemafreie Musik ja aber so wurde das wohl nicht gemeldet & die Musiker sind sauer

    DJs konnten damals die MP3s noch lizensieren lassen & nachbezahlen mit einer Pauschale. Sonst haben wir von der Gema Dortmund noch Meldekarten für unsere Kunden.

    Das kann pauschal erfolgen oder bei Bands mit Titelabfolgen. MP3 mit Zuschlägen. nach m² oder Personenzahl. Eintritt sowie Verzehrbons (Karneval) werden berücksichtigt.

    Theoretisch zahlt der Veranstalter...
    Veranstaltungstechnik. FOH- & Monitorech. Backliner für Keyboard. Gitarre, Baß & Drums
    ZitierenZitieren

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