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  • So viele Covers auf Spotify -> die haben doch nicht Lizenzen von Abba & Co?

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Thema: So viele Covers auf Spotify -> die haben doch nicht Lizenzen von Abba & Co?

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  1. 27.11.2022, 10:59 #1
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    So viele Covers auf Spotify -> die haben doch nicht Lizenzen von Abba & Co?

    https://open.spotify.com/track/319J2...2d2194c55b47dd

    Siehe hier! Covern ist ja mehr als trendy aktuell. Die fragen doch nicht alle bei Universal & Co nach?

    Wir nutzen AWAL als unser Label und man gibt halt den originalen ISRC Code und die Songwriter an, geht das Geld dann komplett an deren Label oder bekommt man Teile für den Mix?

    Bekommt man rechtlich Probleme für einen Abba Remix zB.? Sofern alle Copyrights und Songwriter korrekt angegeben sind? "Offiziell" wahrscheinlich schon, aber dann gäbs viele mit Problemen?
    Oder erst wenn der Remix durchstartet?

    Wer klärt auf, was man machen kann und was nicht? Gerne auch, falls originale Samples benutzt werden (was man ja auch beim Release Prozess (bei uns AWAL) angibt).

    Cheers, maz
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  2. 27.11.2022, 15:08 Nach oben    #2
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    Grundsätzlich sind sämtliche Remixe oder die Nutzung von Samples, ohne die Einwilligung des Rechteinhabers verboten und das wird auch nicht legal, nur weil Niemand dagegen geklagt hat.
    Es wundert mich sowieso, das die Abmahnanwälte und Majors da noch nicht drauf gekommen sind, das ist ja eine wunderbare Gelddruckmaschine. Manche Künstler klagen ja sofort, wenn sie das mitbekommen, vielen Anderen ist es aber wurscht.
    Probiere es mal so zum Spaß mit einem Remix von Kraftwerk.

    Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v.Moltke )
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  3. 27.11.2022, 22:37 Nach oben    #3
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    Zitat Zitat von Moogman Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich sind sämtliche Remixe oder die Nutzung von Samples, ohne die Einwilligung des Rechteinhabers verboten und das wird auch nicht legal, nur weil Niemand dagegen geklagt hat.
    Es wundert mich sowieso, das die Abmahnanwälte und Majors da noch nicht drauf gekommen sind, das ist ja eine wunderbare Gelddruckmaschine. Manche Künstler klagen ja sofort, wenn sie das mitbekommen, vielen Anderen ist es aber wurscht.
    Probiere es mal so zum Spaß mit einem Remix von Kraftwerk.
    Na ja die Klage muss man erst mal für viel Geld initiieren...vor allem wenn es letztlich ggf. um ein Paar Cent Tantieme handelt?
    Interessant wäre eine internationale Meinung (zB aus UK) oder von Spotify generell zu dem Thema.
    Wir Deutschen sehen das ja schnell mal sehr "korrekt"?

    https://routenote.com/blog/upload-cover-songs/
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  4. 27.11.2022, 23:34 Nach oben    #4
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    Die Kosten des Verfahrens werden doch immer auf den Beschuldigten abgewälzt.
    Jedenfalls kann das schnell mehrere tausend Euros kosten.
    Die Rechtslage ist klar im Urheberrecht definiert, aber du kannst natürlich machen was du willst.
    Warum fragst du denn überhaupt, wenn dir geltende deutsche Gesetze eh egal sind?
    Was in England oder sonst wo ist, spielt keine Rolle, du lebst schließlich hier.
    Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v.Moltke )
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  5. 28.11.2022, 08:47 Nach oben    #5
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    https://youtu.be/2N2RUZBRHpg

    https://www.bpb.de/themen/digitalisi...mixes-samples/

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/musikrecht

    https://www.urheberrecht.de/urheberrechtsverletzung/
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  6. 29.11.2022, 10:15 Nach oben    #6
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    Zitat Zitat von Moogman Beitrag anzeigen
    Die Kosten des Verfahrens werden doch immer auf den Beschuldigten abgewälzt.
    Jedenfalls kann das schnell mehrere tausend Euros kosten.
    Die Rechtslage ist klar im Urheberrecht definiert, aber du kannst natürlich machen was du willst.
    Warum fragst du denn überhaupt, wenn dir geltende deutsche Gesetze eh egal sind?
    Was in England oder sonst wo ist, spielt keine Rolle, du lebst schließlich hier.
    Ja, aber wie bei jeder Klage in D muss der Kläger in Vorkasse treten. Ob er das wegen ein paar lausigen Tantiemen macht, glaube ich kaum. Siehe in Deinem Video, dort heißt es, es geht um den "Schadensfall" und der ist ja nicht hoch.

    Und hier steht es wie gesagt sehr gut drin auch:
    https://routenote.com/blog/upload-cover-songs/

    Also vermute ich, dass es ok ist, wenn man alles korrekt angibt. Die Tantieme fließen ja eh an ABBA in dem Fall.
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  7. 29.11.2022, 12:35 Nach oben    #7
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    Zitat Zitat von mazemania Beitrag anzeigen
    Ja, aber wie bei jeder Klage in D muss der Kläger in Vorkasse treten. Ob er das wegen ein paar lausigen Tantiemen macht, glaube ich kaum. Siehe in Deinem Video, dort heißt es, es geht um den "Schadensfall" und der ist ja nicht hoch.

    Und hier steht es wie gesagt sehr gut drin auch:
    https://routenote.com/blog/upload-cover-songs/

    Also vermute ich, dass es ok ist, wenn man alles korrekt angibt. Die Tantieme fließen ja eh an ABBA in dem Fall.
    Einen Abmahnanwalt kostet das garnix, nur einen Brief. Und wenn du an einen ausländischen Künstler gerätst, kann schon der Brief seines Anwalts ein paar tausend Euros betragen und der Gerichtsstand ist irgendwo im Ausland.
    Die Deutschen Richter sind da ja eher gnädig, aber in den USA sind die Kosten deutlich höher und da sind schnell mal $15.000 - 50.000 platt.
    Oft wird nur eine Abmahnung geschickt und die Löschung verlangt, das wäre nicht dramatisch.

    Wie gesagt, du kannst ja machen was du willst und sehr wahrscheinlich wird da nie etwas kommen.
    Dennoch ist ein Remix illegal und das sollte dir bewusst sein.
    Nur weil hier bei uns in Offenbach jeder Zweite voll bei rot über die Ampel fährt, ohne erwischt zu werden, so bleibt es trotzdem verboten.

    Du musst dabei auch unterscheiden zwischen einem Cover und einem Remix, da ist die Rechtslage unterschiedlich.
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  8. 02.12.2022, 06:59 Nach oben    #8
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    Grundsätzlich sind sämtliche Remixe oder die Nutzung von Samples, ohne die Einwilligung des Rechteinhabers verboten und das wird auch nicht legal, nur weil Niemand dagegen geklagt hat.
    Es wundert mich sowieso, das die Abmahnanwälte und Majors da noch nicht drauf gekommen sind, das ist ja eine wunderbare Gelddruckmaschine. Manche Künstler klagen ja sofort, wenn sie das mitbekommen, vielen Anderen ist es aber wurscht.
    Probiere es mal so zum Spaß mit einem Remix von Kraftwerk.
    Die Rechtsprechung sieht das anders. Kraftwerk haben den Prozess ja leider verloren.
    Dumm ist nicht der, der etwas nicht weiß. Dumm ist der, der nicht fragt.
    Kein Krieg ist je gerechtfertigt.
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  9. 02.12.2022, 09:19 Nach oben    #9
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    Zitat Zitat von Ted Raven Beitrag anzeigen
    Die Rechtsprechung sieht das anders. Kraftwerk haben den Prozess ja leider verloren.
    Jein, die ersten Gerichtsverfahren hatten sie ja gewonnen, Pelham ging dann in Revision.

    Aber das war ja nur recht eine kurze Bass-Sequenz, die auch stark verändert wurde.
    Das Oberlandesgericht entschied 2019 daher zwar zugunsten Pelhams, aber der Streit geht noch immer weiter und soll vor einem europäischen Gerichtshof ausgetragen werden. Es geht auch um die grundsätzliche Nutzung eines Samples, das soll EU-weit festgeschrieben werden.
    Bisher gibt es also immer noch keinen klaren Gewinner dieses Rechtsstreits, der sich schon seit 20 Jahren hinzieht und ich denke nicht das Kraftwerk so einfach aufgeben werden.

    Wenn dich ein Künstler aus Amiland verklagt, hast du jedenfalls ein Problem.
    Einmal sind die Strafen höher und außerdem ist der Gerichtsstand in den USA, das kann keiner hier bezahlen.
    Alleine schon die Abmahnkosten gehen in die Tausende.

    Ein Freund hatte übrigens auch "nur" ein Sample verwendet und durfte seine brandneuen 1000 Vinyls, nach der dritten verlorenen Verhandlung, komplett einstampfen. Sein Anwalt hatte sich auch auf 3P berufen, hat ihm aber nichts genutzt.

    Aaaaber, hier geht es doch um den Remix und der VÖ von einem ganzen Song und das geht grundsätzlich nicht, ohne die Einverständniserklärung des Rechteinhabers. Da gibts auch nichts zu rütteln, ein Remix ist ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht.
    Anders ist die Rechtslage natürlich bei einem Coversong, der unverändert von Text und Notation interpretiert wird, das wird ja gerne verwechselt.

    Ich finde es oft etwas schwach, wenn man bei anderen Künstlern klauen muss, weil einem selbst nix einfällt oder man nicht in der Lage ist etwas eigenes zu schaffen.
    Moses Pelham ist jedenfalls ein phantastischer Musiker, der braucht Kraftwerk nicht.
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  10. Moogman´s Beitrag erhielt Dank und/oder Zustimmung von:

    Ted Raven

  11. 02.12.2022, 14:03 Nach oben    #10
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    Zitat Zitat von Moogman Beitrag anzeigen
    Ich finde es oft etwas schwach, wenn man bei anderen Künstlern klauen muss, weil einem selbst nix einfällt oder man nicht in der Lage ist etwas eigenes zu schaffen.
    Genau das hätte ich jetzt auch gesagt. Das ist nämlich der Grund. Und gerade ABBA nachzusingen ist zweischneidig:

    1) Das Lied ist gleich super gut, weil die Melodien einfach perfekt sind
    2) Der Gesang ist praktisch immer deutchlich schlechter, als das was A und A hingebracht haben

    Oft genug werden die ABBA-Songs einfach nur behunzt.
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  12. 03.12.2022, 07:59 Nach oben    #11
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    Zitat Zitat von engineer Beitrag anzeigen
    Genau das hätte ich jetzt auch gesagt. Das ist nämlich der Grund. Und gerade ABBA nachzusingen ist zweischneidig:

    1) Das Lied ist gleich super gut, weil die Melodien einfach perfekt sind
    2) Der Gesang ist praktisch immer deutchlich schlechter, als das was A und A hingebracht haben

    Oft genug werden die ABBA-Songs einfach nur behunzt.
    Hauptsache Klicks und Follower, wir leben ja in einer Plastikwelt, wo jeder ein Star sein möchte.
    Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v.Moltke )
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  13. 03.12.2022, 15:06 Nach oben    #12
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    Naja, manche Coverversionen höre ich ganz gerne!


    https://youtu.be/zCVaUJNB30c
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  14. 07.12.2022, 20:15 Nach oben    #13
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    Zitat Zitat von Moogman Beitrag anzeigen
    Einen Abmahnanwalt kostet das garnix, nur einen Brief. Und wenn du an einen ausländischen Künstler gerätst, kann schon der Brief seines Anwalts ein paar tausend Euros betragen und der Gerichtsstand ist irgendwo im Ausland.
    Die Deutschen Richter sind da ja eher gnädig, aber in den USA sind die Kosten deutlich höher und da sind schnell mal $15.000 - 50.000 platt.
    Oft wird nur eine Abmahnung geschickt und die Löschung verlangt, das wäre nicht dramatisch.

    Wie gesagt, du kannst ja machen was du willst und sehr wahrscheinlich wird da nie etwas kommen.
    Dennoch ist ein Remix illegal und das sollte dir bewusst sein.
    Nur weil hier bei uns in Offenbach jeder Zweite voll bei rot über die Ampel fährt, ohne erwischt zu werden, so bleibt es trotzdem verboten.

    Du musst dabei auch unterscheiden zwischen einem Cover und einem Remix, da ist die Rechtslage unterschiedlich.
    Hier noch eine Meinung:
    "An sich wurde oben schon alles richtig beschrieben - in Deutschland werden die mechanischen Rechte durch die GEMA geregelt (sofern Mitglied). Du braucht keine einzige weitere Lizenz um ein echtes Cover zu veröffentlichen oder Live zu spielen, du musst auch keinen einzigen der Original Urheber fragen. Dabei ist es irrelevant, ob die Veröffentlichung Digital oder Physisch ist. Die echten Urheber müssen aber richtig angegeben werden, weil an die die GEMA-Einnahmen gehen (digital, physisch, etc)."
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  15. 07.12.2022, 21:21 Nach oben    #14
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    Zitat Zitat von mazemania Beitrag anzeigen
    Hier noch eine Meinung:
    "An sich wurde oben schon alles richtig beschrieben - in Deutschland werden die mechanischen Rechte durch die GEMA geregelt (sofern Mitglied). Du braucht keine einzige weitere Lizenz um ein echtes Cover zu veröffentlichen oder Live zu spielen, du musst auch keinen einzigen der Original Urheber fragen. Dabei ist es irrelevant, ob die Veröffentlichung Digital oder Physisch ist. Die echten Urheber müssen aber richtig angegeben werden, weil an die die GEMA-Einnahmen gehen (digital, physisch, etc)."
    Ja, das gilt für ein. Cover, nicht für einen Remix.
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  16. 08.12.2022, 07:04 Nach oben    #15
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    Zitat Zitat von Moogman Beitrag anzeigen
    Jein, die ersten Gerichtsverfahren hatten sie ja gewonnen, Pelham ging dann in Revision.[...]
    Bisher gibt es also immer noch keinen klaren Gewinner dieses Rechtsstreits, der sich schon seit 20 Jahren hinzieht und ich denke nicht das Kraftwerk so einfach aufgeben werden.
    Danke für die Info, das wusste ich nicht. Die Presse hat immer so berichtet, als sei die Sache gegessen.
    Dumm ist nicht der, der etwas nicht weiß. Dumm ist der, der nicht fragt.
    Kein Krieg ist je gerechtfertigt.
    ZitierenZitieren

  17. 09.12.2022, 10:28 Nach oben    #16
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    Danke für die Info, das wusste ich nicht. Die Presse hat immer so berichtet, als sei die Sache gegessen.
    Das wird derzeit immer noch verhandelt und ist noch nicht ganz durch.
    Man versucht das einheitlich auf europäischer Ebene zu regeln und das schaut nicht gut für Remixe aus.
    Abwarten, das wird noch dauern.
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  18. 12.12.2022, 16:18 Nach oben    #17
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    Zitat Zitat von mazemania Beitrag anzeigen
    Hier noch eine Meinung:
    "An sich wurde oben schon alles richtig beschrieben - in Deutschland werden die mechanischen Rechte durch die GEMA geregelt (sofern Mitglied). Du braucht keine einzige weitere Lizenz um ein echtes Cover zu veröffentlichen oder Live zu spielen, du musst auch keinen einzigen der Original Urheber fragen. Dabei ist es irrelevant, ob die Veröffentlichung Digital oder Physisch ist. Die echten Urheber müssen aber richtig angegeben werden, weil an die die GEMA-Einnahmen gehen (digital, physisch, etc)."
    Und das gilt auch für Release für Spotify & Co?
    Bei Universal in Berlin erreiche ich niemanden.
    ZitierenZitieren

  19. 13.12.2022, 09:30 Nach oben    #18
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    Zitat Zitat von mazemania Beitrag anzeigen
    Und das gilt auch für Release für Spotify & Co?
    Bei Universal in Berlin erreiche ich niemanden.
    Covern darfst du immer, wie schon mehrfach oben geschrieben, Remixen allerdings nicht.
    Im Zweifelsfall kontakte doch direkt den Rechteinhaber (Label, Verlag, Komponist).
    Die deutschen Veröffentlichungen findest du meistens in der Deutschen Nationalbibliothek unter www.dnb.de oder du suchst den Urheber über die Seiten der Gema, zumindest kommt man dort gut weiter.

    Zitat Zitat von mazemania Beitrag anzeigen
    Und das gilt auch für Release für Spotify & Co?
    Bei Universal in Berlin erreiche ich niemanden.
    Covern darfst du immer, wie schon mehrfach oben geschrieben, Remixen allerdings nicht.
    Im Zweifelsfall kontakte doch direkt den Rechteinhaber (Label, Verlag, Komponist).
    Die deutschen Veröffentlichungen findest du meistens in der Deutschen Nationalbibliothek unter www.dnb.de oder du suchst den Urheber über die Seiten der Gema, zumindest kommt man dort gut weiter.
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  20. 13.12.2022, 09:52 Nach oben    #19
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    [QUOTE=Moogman;162796]Covern darfst du immer, wie schon mehrfach oben geschrieben, Remixen allerdings nicht.
    Im Zweifelsfall kontakte doch direkt den Rechteinhaber (Label, Verlag, Komponist).
    Die deutschen Veröffentlichungen findest du meistens in der Deutschen Nationalbibliothek unter www.dnb.de oder du suchst den Urheber über die Seiten der Gema, zumindest kommt man dort gut weiter.

    Remix wäre es ab dem Moment, wo ein Original Sample (Vocals, Synths etc) verwendet werden?
    Falls nicht, einfach nur die ISRCs, Songwriter etc. richtig angeben und dann kann ich es auf Spotify etc. hochladen per Online Label?
    danke
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  21. 13.12.2022, 12:58 Nach oben    #20
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    Remix wäre es ab dem Moment, wo ein Original Sample (Vocals, Synths etc) verwendet werden?
    Falls nicht, einfach nur die ISRCs, Songwriter etc. richtig angeben und dann kann ich es auf Spotify etc. hochladen per Online Label?
    danke
    Sobald deine Interpretation kompositorisch nicht mehr der Notation des Originals entspricht, oder der Text geändert wird, ist es kein Cover mehr, sondern ein Remix. Die Grenzen, wie weit das verändert wird sind dabei fließend, es ist ja nicht jeder der perfekte Musiker. Die originalen Samples darf man so oder so aber eh nicht verwenden.
    Mehr sein als scheinen. (Helmuth Graf v.Moltke )
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  22. 13.12.2022, 13:32 Nach oben    #21
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    Zitat Zitat von Moogman Beitrag anzeigen
    Sobald deine Interpretation kompositorisch nicht mehr der Notation des Originals entspricht, oder der Text geändert wird, ist es kein Cover mehr, sondern ein Remix. Die Grenzen, wie weit das verändert wird sind dabei fließend, es ist ja nicht jeder der perfekte Musiker. Die originalen Samples darf man so oder so aber eh nicht verwenden.
    wenn alles gleich ist, nur um 3 töne transponiert, sollte es immer noch ein cover sein?
    und klar, instrumente und geschwindigkeit dürfen sicher auch variieren...

    wie gesagt, das netz ist voller covers...oft steht nicht mal das copyright da
    klar, erlaubt ist das nicht, just sayin...

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