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AB WANN LOHNT SICH DIE MITGLIEDSCHAFT BEI DER GEMA?
Als Urheber (Komponist & Textdichter) zahlst Du für eine GEMA-Mitgliedschaft aktuell eine einmalige Aufnahmegebühr von 90,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) sowie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50,00 EUR. Unabhängig davon, in welchem Monat Du die Mitgliedschaft bei der GEMA beantragst, liegen die Gesamtausgaben im ersten Jahr bei 157,10 EUR.
Wenn Du als Singer-Songwriter nun einen Auftritt (mit Deinen eigenen Werken) im INKA-Segment 2 spielst, schüttet Dir die GEMA am 1. April des Folgejahres für 20 Lieder (Stand 2017) insgesamt 100,91 EUR an Tantiemen in den Tarifen U und M aus. Das INKA-Segment 2 ist beispielsweise eine angemeldete Veranstaltung ohne Eintrittsgeld, ohne zusätzliche Einnahmen durch Werbung und bis zu 100 qm Raumgröße bzw. 150 Personen.
ZUSAMMENGEFASST
Die GEMA-Mitgliedschaft kann sich folglich bereits dann für Dich lohnen, wenn Du im ersten Jahr zwei Auftritte mit je 20 Songs spielst. Für jedes weitere Jahr reicht sogar nur ein Auftritt.
Bitte beachte, ...
dass Du Dir Gedanken dazu machen solltest, welche Rechte Du von der GEMA wahrnehmen lässt. Denn die Mitgliedschaft bei der GEMA als Urheber bedeutet auch, dass Du die Nutzung Deiner eigenen Werke melden und unter Umständen dafür auch Lizenzgebühren zahlen musst. Ein Tipp von uns: nutze hierzu die NK-Lizenzen.
Solltest Du weitere Infos zu diesem Thema benötigen, sind wir von www.zoundr.com gerne für Dich da.
Herzliche Grüße,
Manu von ZOUNDR (wwww.zoundr.com)
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