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Thema: Nutzung/Upload von (DM-) Samples (rechtlich/YouTube, ...)

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  1. 14.03.2016, 21:18 #1
    männlich 
    Thias
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    Thias ist offline

    aus bei Hamburg
    6 Beiträge seit 03/2016

    Nutzung/Upload von (DM-) Samples (rechtlich/YouTube, ...)

    Hallo,
    ich weiß nicht, ob ich hier in der Rubrik richtig bin...ansonsten verschiebt mich bitte.

    Ich hab mir hier schon den einen oder anderen Post durchgelesen. Aber nicht alle. Hoffe, meine Frage wurde da nicht schon beantwortet.

    Es geht mir um die Nutzung, bzw. Benutzung von Samples (Sounds, loops, Drums, perc., etc.). In meinem Fall, Samples von Depeche Mode. Ich habe eine recht große Library in meinem exs24 und arbeite damit sehr gerne. Aaaaaaaber, wie sieht das rechtlich aus, wenn ich gerne mal was ins Netz stellen möchte, oder so?
    Was ist erlaubt, was nicht. Was ist dran an dem Gerücht, dass "fremde" Samples nicht länger als 7 Sekunden sein dürfen?
    Was ist z.B. mit den Leuten, die auf YouTube ihre Videos hochladen oder Soundcloud, auf denen sie Ihre Depeche (oder auch andere Samples verarbeiten, präsentieren oder (DM) Songs spielen? Warten die nur darauf, dass sie ärger bekommen?
    Ich hätte da auch mal Bock drauf...hab da aber 'n bisschen Schiss
    Grundsätzlich mache ich mich ja nicht strafbar, wenn ich z.b. einen DM Song covere, solange ich nichts eigenes einbaue, verfremde oder mich verspiele, right? Aber darf ich dafür Original Sounds verwenden...?

    Dazu ich frag mich, wie es ein Dominatrix (ein recht guter und bekannter Remixer) macht. Der benutzt ja auch viele Fragmente, sounds und Samples und stellt diese regelmäßig ins Netz (YouTube, Soundcloud, etc.)

    Vielleicht kann mir hier ja jemand ein paar Antworten liefern. Vielen Dank schonmal...

    Gruß aus Hamburg
    Thias
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  2. 17.03.2016, 13:06 Nach oben    #2
    männlich 
    texter-bernd
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    texter-bernd ist offline
    Premium-Mitglied
    407 Beiträge seit 05/2010
    Danke
    5
    Die Urheberrechte gehen gerade den Bach 'runter, zugeschissen von Google und seinem Ableger YouTube. Entsprechend gehen Kids heute davon aus, dass sie mit den geistigen (und realen) Erzeugnissen alles machen dürfen - und kosten darf das alles nichts (okay, von Vodafone lassen sie sich schon abzocken, aber das zahlt ja Pappi aus der Portokasse).

    > Grundsätzlich mache ich mich ja nicht strafbar, wenn ich z.b. einen DM Song covere, solange ich nichts eigenes einbaue, verfremde oder mich verspiele, right? <
    ... und wenn Du die Lizenzen zahlst.

    YouTube, facebook usw. machen das (verständlicherweise) nicht für ihren (nicht zahlenden) Kunden. deshalb steht da auch immer so ein Passus in deren AGBs (den man bei jedem Hochladen akzeptieren muss, sonst darf man nichts hochladen).

    > Was ist erlaubt, was nicht. Was ist dran an dem Gerücht, dass "fremde" Samples nicht länger als 7 Sekunden sein dürfen? <

    Nichts.


    Anders als bei Musik-Covers, die durch Verwertungsgesellschaften lizenziert werden, bräuchte man bei Remixes auch die direkte Zustimmung der Leistungsschutzrechtsinhaber (ich liebe die Deutsche Sprache, was für ein herrliches Wort; jedenfalls nicht "Urheber"), sprich der Musiker und deren Labels.

    Was die Realität betrifft, passt aber deine (unterstellte) Einschätzung: da hält sich kein Schwein dran.

    Viel Spaß beim kreativen "Klauen".

    Bernd

    ZitierenZitieren

  3. 10.07.2016, 18:25 Nach oben    #3
    studio649
    • Profil
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    studio649 ist offline

    47 Beiträge seit 07/2016
    Danke
    1
    Um deine Frage kurz zu beantworten:

    Sobald du Audio-Material nutzen möchtest, deren Urheber du nicht bist (das ist in dem von dir geschilderten Fall so), benötigst du die Einwilligung der / des Urheber/s, um dein Werk dann veröffentlichen zu dürfen.

    Covern kannst du ohne Einwilligung der Urheber, so lange du nichts an der Komposition veränderst und es in den Bereich geht, wo dann ein eigenes / abgeändertes Werk draus wird.

    Beste Grüße,

    Sylvio
    studio 6/49
    ZitierenZitieren

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