Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und bräuchte dringend Hilfe bzw. Meinungen zu meiner aktuellen Situation.

Es geht um folgendes Anliegen:

Zusammen mit einem Freund produziere ich seit einiger Zeit Musik. Nachdem wir schon viele Free-Tracks online haben, soll in naher Zukunft die erste Single offiziell veröffentlicht werden.
Für die Vocals wollten wir uns professionelle Unterstützung holen und haben aus diesem Grund einen relativ bekannten Sänger angeschrieben und angefragt, ob eine Zusammenarbeit möglich wäre.
Groß war die Freude dann, als irgendwann die Antwort kam, dass der Track gut gefällt und besagter Sänger mit uns arbeiten würde. Im Moment setzen wir uns nun mit seinem A&R Management auseinander und handeln den Deal aus.

Da wir bislang keine Erfahrungen auf diesem Gebiet haben sind wir bei einigen Punkten sehr unsicher und würden uns freuen, wenn es hier Leute gibt, die uns weiterhelfen können und vielleicht auch aus eigener Erfahrung berichten können.
Zu den Punkten:

1. Wir haben eine 33.3 % Beteilung für den Gesangspart ausgemacht. Diese bezieht sich auf sämtlich Einnahme, egal aus welcher Quelle (Verkäufe, Streaming, etc.) Ist das angemessen?

2. Zudem müssen wir 1000 Euro als Aufwandsentschädigung zahlen. Ich denke das ist legitim, da wir aktuell noch recht unbekannt sind und es daher schwer abzusehen ist, welche Einnahmen letztendlich erzielt werden können.

3. Ein weiterer Punkt der aufgeführt wurde, war dass das "Worldwide publishing" auch aufgeteilte werden soll (ähnlich wie die Einnahmen).
Bei diesem Punkt haben wir die größten Verständnisschwierigkeiten. Ist hier die Rede von weiteren Einnahmen oder von Aufwendungen die irgendwann auf uns zukommen? Der Track soll (wenn möglich) über ein Label veröffentlicht werden und nicht durch uns. Daher fallen doch eigentlich keine Kosten bei der Veröffentlichung an, oder wie ist das zu verstehen?

4. Ursprünglich wurde gefordert, dass das A&R Management des Sängers einen eventuellen Labeldeal schließen möchte und im Agreement als Licensor aufgeführt werden wollte.
Das wollten wir so nicht akzeptieren (schließlich haben wir den Track produziert) und haben uns letztendlich darauf geeinigt, dass beide Parteien als Licensor genannt werden würden, wir aber das Label ggf. aussuchen dürfen.

Das sind im wesentlichen die Haupt-Verhandlungspunkte.
Was ist eure Meinung dazu? Fair oder lassen wir uns über den Tisch ziehen?

Wir betrachten die Angelegenheit als große Chance, da wir normalerweise nie damit gerechnet hätten eine Zusage für eine gemeinsame Single zu erhalten und wir durch einen Release unseren Bekanntheitsgrad erheblich steigern könnten.

Eine weitere Frage die mit der oben genannten Situation zusammenhängt, aber ein anderes Thema betrifft:

Die Melodie des Tracks stammt ursprünglich aus Midis die ich irgendwann mal mit einem Midi Pack erworben hatte. (Nur Midis, keine Samples oder Construction Kids). Ich mochte das Grundthema der Melodie, habe sie allerdings etwas abgewandelt (Töne entfernt bzw. andere hinzugefügt / teilweise Abspielreihenfolgen geändert).
Es handelt sich demnach nicht mehr 1:1 um die Melodie aus der MIDI Datei.
Angemerkt sei noch, dass die Lizenz für das erworbene Pack als "Royalty Free" angeben wurde.

Eine kommerzielle Veröffentlichung sollte demnach vollkommen legitim sein. Die Frage ist jetzt allerdings, inwieweit wir uns als Produzenten / Komponisten des Tracks bezeichnen und auch eintragen lassen dürfen (z.B. bei der Gema)?
Könnte es da Probleme geben? Die Melodie zieht sich auch nicht komplett durch den gesamten Track. (Sie bestand nur aus 4 Bars und wir kommt zB. im Chorus vor, jedoch nicht in der Strophe).

So ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich rüberbringen und hoffe dass sich jemand in diesen Bereichen auskennt.

Vorab schon vielen vielen Dank für die Hilfe.

Raffa