Hallo Leute,neulich habe ich ein Bussgeldverfahren wegen CD-Verkauf(eigene CD)bei Strassenmusik am Hals.Euro 323,-.
Vorwurf lautet keine Sondernutzungserlaubniss und kein Gewerbe.Habe ein Einspruch mit der Begründung auf Kunstfreiheit GG 5 eingelegt und natürlich die Bussgeldstelle hatte es an die Stattsanwaltschaft weitergeleitet.Landesgericht wird jetzt entscheiden.
Meine Frage,hat schon jemand von Euch solchen Fall gehabt?
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