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Thema: Musiker als Veranstalter - was muß ich beachten?

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  1. 24.04.2013, 19:33 #1
    männlich 
    kiratim
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    kiratim ist offline

    1 Beiträge seit 04/2013

    Musiker als Veranstalter - was muß ich beachten?

    Hallo liebe Kollegen,

    als Mitglied eines Ensembles möchte ich nun selber ein Konzert organisieren - auf einer Hofreite, ca 100 - 150 Besucher, auf Spendenbasis. Mit Wein und Getränken in der Pause. Es stellen sich haufenweise Fragen. Wo - ob überhaupt? - muß das angemeldet sein? Soll das bei GEMA auch angemeldet sein - auch wenn wir nur unsere bzw von uns arrangierte Musik spielen? Wenn der Wein etc verkauft wird - gibt es damit verbundenen Schwierigkeiten? Reicht es - rechtlich gesehen - ein Klo pro 100 Urinblasen? Braucht man einen Feuermann? Usw, usw...

    Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?

    Insbesondere wäre ich für Hinweise dankbar, WO ich mich diesbezüglich offiziell kundig machen könnte.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  2. 24.04.2013, 23:12 Nach oben    #2
    männlich 
    PapstKron
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    PapstKron ist offline
    Premium-Mitglied
    aus Oberhausen
    313 Beiträge seit 05/2012
    Bei solchen Sachen bin ich immer übervorsichtig

    Geh am besten mal zur Stadtverwaltung, da muss es eine Abteilung geben, die sich damit beschäftigt. Die können dir dann sagen, welche Genehmigung eingehot werden muss, was das kostet und wie die Rahmenbedingungen aussehen. GEMA musst du nur anmelden, wenn Ihr Stücke spielt, die NICHT von euch sind. Spielt ihr ein Set mit selbst geschriebenen Stücken, ist das gut, keine GEMA.
    Wobei teilweise auch nur eine "Allgemein"-Gebühr fällig ist, gerade auf solchen Festen ohne Eintritt. Mal bei der GEMA nachhorchen, steht glaub ich auch auf deren Homepage.

    Feuerwehrmann ist bei der Größe meines Wissens nach nicht vorgeschrieben, Ihr müsst aber glaube ich sowas wie ein "Rettungsset" da haben(Feuerlöscher, Rettungsdecke, en erste Hilfekasten,...). Ich meine auch jemand mit nem Erste-Hilfe-Schein(der muss aktuell sein), muss anwesend sein. Aber die Sachen mal mit dem zuständigen von der Stadt abklären, das kann sich auch je nach Landkreis oder Gemeinde unterscheiden.

    Einfach im Rathaus nachfragen, die sollten dich dann an den Richtigen weiterleiten können

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  3. 25.04.2013, 15:29 Nach oben    #3
    männlich 
    texter-bernd
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    texter-bernd ist offline
    Premium-Mitglied
    407 Beiträge seit 05/2010
    Danke
    5
    GEMA ist immer fällig, und die Genehmigung vorab nötig => das zuständige Regionalbüro anrufen. Wenn nur eigene Sachen gespielt werden, kann man sich von den Gebühren befreien lassen, ansonsten ist immer derselbe Betrag fällig (in Eurem Fall wahrscheinlich 21,80 Euro). Eine genaue Titelliste (Musikfolgebogen) braucht man immer - auf jeden Fall aber, wenn man sich von der Gebühr befreien will (eine Folge der sogenannten GEMA-Vermutung: werden die Titel NICHT vollständig nachgewiesen, geht man davon aus, dass GEMA-Material dabei war; macht Sinn - wenn man darüber nachdenkt).

    Fremde Titel bearbeitet/umarrangiert ist "tricky", weil die Zustimmung der Urheber (oder des Muisikverlages) nötig ist. Dann lieber als Cover ausgeben.

    ***

    Für die anderen Frage ist das Ordnungsamt zuständig. Möglichst persönlich klären, damit die Auflagen nicht einfach nur abgefahren sind. Es kann z.B. passieren, dass idiotisch viele Klos verlangt werden - da muss man dann ggf. etwas verhandeln oder gleich die erwartete Besucherzahl nach unten korrigieren ;-)

    Viel Erfolg!
    Bernd
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  4. 26.04.2013, 17:12 Nach oben    #4
    männlich 
    Moogman
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    Moogman ist offline
    Premium-Mitglied Avatar von Moogman
    aus 63110 Rodgau
    1.376 Beiträge seit 11/2011
    Danke
    198
    Absperren und als rein private Veranstaltung ausweisen.
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  5. 28.04.2013, 09:40 Nach oben    #5
    männlich 
    slaytalix
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    slaytalix ist offline
    Premium-Mitglied Avatar von slaytalix
    57 Jahre alt
    aus Bielefeld
    777 Beiträge seit 05/2009
    Danke
    9
    Für Evakuierungen (siehe hier Love Parade Katastrophe) sind jetzt sehr strenge Vorschriften vorgesehen. Rettungswege etc. Hierzu gibt es den Maurer Algorhitmus, (Wikipedia oder Google)

    TA Lärm ist einzuhalten sowie die Versammlungstätten-Verordnung des Bundeslandes

    Hierzu gibt es viel im www.paforum.de

    Open Air Genehmigungen sind selten

    ZitierenZitieren

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