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GVL
Hallo meine Freunde, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen -.-
Und zwar habe ich vor kurzer Zeit ein Label eröffnet, jetzt veröffentlichen wir unser erstes Album usw. Ich weiss alles über die GVL und Gema und alles drum und dran. Nur eine Frage habe ich nach stundenlangem Stöbern und Suchen im Internet nicht gefunden...
VERLANGT DIE GVL EIN MITGLIEDSBEITRAG? WENN JA IN WELCHER HÖHE?
Ich hoffe doch sehr dass hier jemand dabei ist, der mir diese Frage beantworten kann.
Vielen Dank schonmal
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01.07.2012, 08:29
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#2
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aus deren FAQ´s:
Was sind die Voraussetzungen für das Entstehen von Vergütungsansprüchen?
Die GVL nimmt (bis auf wenige Ausnahmen) lediglich die Vergütungsansprüche für so genannte Zweitverwertungen von Leistungsschutzrechten (z.B. Sendung von Handelstonträgern, öffentliche Wiedergabe von Handelstonträgern oder Fernsehsendungen) wahr.
"Daher entstehen Vergütungsansprüche nur dann, wenn eine zweitverwertungsrelevante Mediennutzung der leistungsschutzrechtlich geschützten Tätigkeiten stattfindet."
Eine solche besteht z.B. in der Mitwirkung bei der Aufnahme von Handelstonträgern, bei der Produktion von Rundfunksendungen oder Mitschnitten von Live-Auftritten zur Sendung im Rundfunk. Reine Live-Auftritte lassen mangels daraus resultierender Zweitverwertung dagegen keine Vergütungsansprüche entstehen.
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