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Aus Bandübernahmevertrag vorzeitig rauskommen
Hallo,
ich habe mit meinem Musikprojekt ein Album bei einem Label veröffentlicht (2007). Dieses Label ist seit einiger Zeit nicht mehr operativ tätig, die Firma, eine GmbH aber noch existent. Da wir gerne mit unserem dort veröffentlichten Material ein anderes Label finden würden, welches das Album erneut rausbringt, haben wir um Auflösung des Bandübernahmevertrages gebeten. Die Verwertungsrechte (8 Jahre) wollen sie verständlicherweise nicht abgeben. Das Label räumt ein, dass sich das operative Geschäft auf den online-shop seiner Homepage beschränkt. Letztendlich kümmert sich da niemand mehr um irgendwas!
Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit, unter diesen Bedingungen aus einem Bandübernahmevertrag herauszukommen? Letztendlich liegt unser Zeug auf Eis, und andere Labels haben großes Interesse an einer Veröffentlichung.
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22.01.2011, 20:15
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#2
Hallo,
bin da kein Fachmann, aber am einfachsten wär´s vermutlich, wenn dem Vertragspartner Vertragsbruch (also Nichterfüllung vertraglich festgelegter Pflichten / Leistungen) nachzuweisen wäre ... dahingehend schon mal überlegt ?
Ansonsten wäre wohl ´n einvernehmlicher Kompromiss die erfolgversprechendste Lösung.
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23.01.2011, 10:05
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#3
Hi.
Danke für die Antwort. Vertragsbruch wird wahrscheinlich schwer nachzuweisen sein, weil die vertraglich festgelegten Leistungen zu Anfang der Zusammenarbeit erfolgt sind, sich aber das Label nicht nachhaltig um unser Produkt gekümmert hat. Würde das in einem neuen Vertrag heute auch anders gestalten. Was nützt es, wenn man jemandem sein Baby auf Jahre anvertraut, man aber keine Garantie erhält, dass sich auch gekümmert wird.
Mich interessiert eben, ob es einen Punkt gibt, an dem man sagen kann, wenn das Label dies und das nicht mehr leistet, ist ein Verbleib der Verwertungsrechte beim Label für den Künstler nicht mehr tragbar. Gibt es da keinen Präzedenzfall?
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23.01.2011, 11:52
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#4
Wenn sie ihre vertraglichen Pflichten tatsächlich bereits erfüllt haben, wie du schreibst, bleibt euch wahrscheinlich nur eines übrig – nämlich, dem Vertragspartner eine Art Ausgleich, für die ihm zustehenden Verwertungsrechte anzubieten – anders gesagt, ihr müßt euch frei-kaufen. Spätestens dafür solltet ihr dann aber auf jeden Fall einen Fach-Anwalt einschalten, der euch dabei vertritt.
Vielleicht solltet ihr auch dem Label, was jetzt Interesse an eurem Material zeigt, euer Problem schildern – mglw. ist das Interesse groß genug, dass sie euch auf die eine, oder andere Art dabei unterstützen aus dem Vertrag herauszukommen.
„...mich interessiert eben, ob es einen Punkt gibt, an dem man sagen kann, wenn das Label dies und das nicht mehr leistet ...“
Du meinst unabhängig von den vertraglich fixierten Pflichten ? Kaum – glaube ich, aber wie gesagt, ich bin kein Experte. Ähnliche Fälle gab /gibt es sicherlich wie Sand am Meer, um einen geeigneten Präzedenzfall rauszusuchen, bräuchte man allerdings u.a. sämtliche Details des Vertrages ... und ob es sich überhaupt lohnt, die Lösung in dieser Richtung zu suchen, kann eigentlich nur ein Experte abschätzen – ich denke, wie gesagt, es läuft auf einen Interessensausgleich mittels Ersatzleistung bzw. Ausgleichszahlung hinaus, d.h. ihr seid auf die grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft des Labels angewiesen...
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