Hallo,
da o.g. Thread schon älter ist, stelle ich eine Frage zu diesem Thema neu ein:
Wir sind eine neu gegründete Cover-Band und haben Demos aufgenommen. Bevor wir sie auf unsere HP stellen konnten, hat ein beteiligter Musiker die Band aus eigenen Stücken verlassen, da er merkte, dass er unseren Ansprüchen nicht gewachsen war. (Wir selbst haben es leider auch erst zu spät bemerkt, wir wollten dringend die Demos fertig bekommen)
Wir sind danach mit den Aufnahmen ins Studio und haben die Ergebnisse auf die HP gestellt. Seinen Beitrag an den Studiogebühren hat er selbstredend nicht bezahlt.
Aus verletzter Eitelkeit o.ä. hat nun besagter Ehemaliger versucht, uns die Veröffentlichung der mit ihm erstellten Songs zu verbieten. Nach diversen Versuchen droht er nun mit Rechtsmitteln, sofern wir nicht seinen Namen erwähnen.
Ich gehe davon aus, dass mit seinem Austreten alle Anteile auf uns übergegangen sind - es handelt sich ja nicht um Eigen-Kompositionen, sondern um Coversongs(?) Sonst wären sämtliche Demos nach dem Austritt eines Mitgliedes gefährdet?
Könnt ihr mir sagen, ob :
1) er einen Anspruch darauf hat, als Mitspieler genannt zu werden?
2) er die Veröffentlichung von mit ihm erstellten Titeln verbieten kann?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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