Liebes Forum und alle Rechtskundler,
da wir mit dem Gedanken liebäugeln, unser kommendes Album in Eigenregie zu veröffentlichen, und den Onlinevertrieb über Zimbalam laufen zu lassen, stellt sich mir folgende Frage: Da wir die CD als "Hardware" erst später veröffentlichen wollen, ist das Werk ja in der Form nicht der Gema gemeldet. Erübrigt sich dies dann beim Onlineverkauf? Da es evtl auch im Radio gespielt wird, wäre die Information ganz günstig für mich.
Bei GVL bin ich als Künstler gemeldet, wie auch der Rest der Band.
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