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MITuhrheberrechte
hallo,
ich habe folgendes problem:
ich habe mit meiner band eine CD aufgenommen.
bei einem song haben wir eine frau (gesang) mitaufgenommen, die nicht mitglied der band ist.
sie singt den text, der ihr vom urheber(gitarrist) vorgegeben wurde, hat aber teile der melodie selbst gemacht.
auf der cd ist sie benannt, sie möchte nun allerdings bestimmen, wie und wo sie genannt wird.
fragen:
1. ist sie miturheber?
2. kann sie bestimmen, wie und wo sie benannt wird, oder reicht es aus, sie zu nennen?
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20.12.2009, 19:26
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#2
1. Wenn sie mit ihrer Ideen bzw. ihren Ideen einen nicht unerheblichen Anteil an dem Song hat(te), ist sie Miturheberin. Aber sowas lässt sehr schwerlich hier feststellen. Nicht umsonst gibt es deswegen Streit, der auch die Gerichte beschäftigt.
2. Ja, wenn sie tatsächlich Urheberin ist (das Gesetz spricht allerdings nur von Urheber ), dann kann sie entscheiden, wie sie genannt werden möchte, sprich ob sie einen Künstlernamen tragen möchte. Was bedeutet "wo sie benannt werden will"? Auf dem Tonträger?
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21.12.2009, 10:02
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#3
also wo bedeutet folgendes:
sie will hinter dem song stehen.
wir haben ganz unten danksagungen stehen für alles, was wir an hilfe bekommen haben.
sie steht also definitiv drauf, es geht nur um die stelle auf der cd hülle.
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21.12.2009, 13:04
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#4
Wenn sie Miturheber ist, was ich ja nicht weiß, da ich ihren Anteil an dem Song nicht kenne, MUSS sie genannt werden, genau wie jeder andere (Mit)urheber, also Komponist/Texter! Bedanken kann man sich bei den Studiomusikern...
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21.12.2009, 15:59
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#5
also: wir haben die sachen selber eingespielt
sie wird ja auch genannt.
die frage ist doch nur, ob sie bestimmen darf AN WELCHER STELLE der cd sie genannt wird:
oben bei dem song, den sie miteingesungen hat oder unten bei danksagungen(mit hinweis darauf, bei welchem song sie gesungen hat).
verstehst du?
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21.12.2009, 16:16
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#6
Wer das eingespielt hat, ist unwichtig. Wichtig ist, wer das geschrieben hat und vor allem, ob allein oder mit anderen zusammen.
Es muss hervorgehen, wer die Urheber sind, wenn diese das wünschen. Eine Danksagung zählt nicht. Du kennst das sicher, wenn man das Booklet aufschlägt, da stehen die Komponisten und Texter (Urheber) immer neben oder unten den einzelnen Titeln. Oder dieses "all songs by..." oder "all songs by...except XYZ by...".
Wenn sie den Song nur eingesungen hat, ist sie kein Urheber. Nur wenn sie ihn mitkomponiert hat.
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