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Gemagebühr von Straßenmusikern ?
Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob ein Straßenmusikant Gemagebühren zahlen muß.
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02.04.2009, 20:15
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#2
Sobald Du Stücke spielst, die keine Eigenkompositionen sind, ja.
Frag einfach mal nach: Gema, PF 2680, 65016 Wiesbaden (0611/7905-0). Bei öffentlichen Auftritten musst Du eine Aufstellung der gespielten Musikwerke an die GEMA machen mit verschiedenen Angaben. Kenne ich zumindest von unserem Spielmannszug so.
Grüße
bassoon64720
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10.06.2009, 16:45
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#3
Wenn man fremde Songs in der Öffentlichkeit vorträgt, berührt man das Recht der öffentlichen Darbietung (§ 19 II UrhG), das dem Urheber vorbehalten ist (§ 15 II UrhG). Dabei kommt es nur darauf an, ob ein Werk öffentlich oder nicht-öffentlich vorgetragen wird, nicht, ob dies entgeltlich bzw. unentgeltlich erfolgt. Es ist auch egal, ob beabsichtigt wird, damit Geld zu verdienen. Und es ist egal, ob, wenn dies beabsichtigt wird, überhaupt Einnahmen erzielt werden. Der Urheber muss der Darbietung sogar zustimmen. Anders sieht es aus, wenn der ausübende Künstler (Straßenmusiker) kein Geld verlangt, dann muss die Erlaubnis des Urhebers nicht eingeholt werden. Aber auch dann ist in jedem Fall eine angemessene Vergütung fällig (§ 52 I UrhG), die von einer Verwehrtungsgesellschaft "eingetrieben" wird.
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