Hallo,

ich stehe kurz davor, das Demo meines Studioprojektes dem CD eines namhaften Musikverlages zu unterbreiten - und möchte vorher mit allen Beteiligten gern das Finanzielle "abfrühstücken". Als Textautor und Komponist der Tracks steht mir ja normalerweise (!) ein Bärenanteil der GEMA-Tantiemen zu, und ich gehe nun schwer davon aus, dass ich von diesem Kuchen jedem sein Stückchen abgebe. Nur: Wie groß darf's denn sein?

1. Ich habe eine Künstlerin, die den Haupteil der Songs mit ihrer Stimme versieht. Und erfahren, dass hier normalerweise die Gewinnbeteiligung gestaffelt wird, also z.B.: bis 50.000 verkaufte Exemplare 6%, bis 100.000 Exemplare 9%, bis 150.000 Exemplare 12% usw. Ist das korrekt?

2. Mein Freund betreibt das Studio, in dem ich arbeite, und hat auch den Kontakt zum Musikverleger hergestellt. Ansonsten reduziert sich seine "Produzententätigkeit" indes vorrangig auf das Abmischen der Stimmen, die Arrangements und alles andere, was vor einem anständigen Mastering anfällt, besorge ich. Ich habe mal irgendwo (wo war das nur) gelesen, dass 7,5% Beteiligung für einen Produzenten (bzw. entsprechend 8,3% der GEMA-Tantiemen für den, wenn wir so wollen, "Bearbeiter") die Norm sind - wenn er nicht sogar pauschal für jeden Track ausbezahlt wird.

In diesem Fall würde ich (aus den oben beschriebenen Gründen) die Beteiligung allerdings auf 15% aufstocken, davon 10% für meinen Freund und 5% für unseren Mischer.

Frage: Ist das fair? Und: Welche Verträge muss ich jeweils abschließen? Und wie bzw. in welcher Funktion trete ich dann an den Musikverlag heran?

Danke für Eure Antworten!
Julian