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privates Liederbuch in kleiner Auflage - Rechtsfragen
Hallo Freunde,
ich habe einige ausführliche Kommentare zu Rechtsfragen hier im Forum gelesen, daher hoffe ich dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte ein eigenes Liederbuch für ein Zeltlager zusammenstellen. In etwa im Stile von "Das Ding". Die Auflage wird so zwischen 20 und max 50 Exemplaren sein. Inhalt sollen sowohl Eigenkompositionen der Betreuer und Kinder, als auch die gesungenen Klassiker sein. Als Noten werden lediglich Akkorde drinstehen, die selbst herausgehört wurden. Das Buch wird nicht zum Verkauf angeboten, sondern nur intern genutzt.
Muss ich mir rechtlich Sorgen machen oder kann ich ein solches Buch einfach drucken lassen?
Danke für Hinweise und beste Grüsse
Zeltlagermusi
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09.03.2009, 20:54
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#2
Premium-Mitglied
Also wir haben bei uns im Verein auch so etwas ähnliches. Lieder fürs Lagerfeuer zum mitsingen und die Akkorde über den Text mit einer Auflage von ca. 50 Stück
Solange du das Buch nicht verkaufen willst, gibt es keine Probleme (so weit ich informiert bin).
Wir haben auf einer Seite in dem Buch vermerkt, dass es unverkäuflich ist und nur für den internen Gebrauch bestimmt ist.
Da unser Verein ja schon über den Sportbund pauschal GEMA-Gebühren abführt (ich glaub, fast jeder eingetragene Verein macht das) ist das damit abgegolten.
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09.03.2009, 21:31
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#3
Das mit den Vereinen stimmt leider nur bedingt.
Richtig ist, dass Vereine pauschal einen Geldbetrag an die GEMA abführen. Dies gilt allerdings nur für Veranstaltung oder Ereignisse dergleichen, die der Öffentlichkeit nicht zugängig sind.
Ist die Veranstaltung öffentlich für jedermann zugängig, hierbei kommt es auch nicht darauf an ob Eintritt erhoben wird oder nicht, muss für diese Veranstaltung eine Extragebühr abgeführt werden. (Diese Kosten bewegen sich jedoch in einem erträglichen Rahmen).
Sollte also dieses Zeltlager nicht in einem Konzert für die Eltern oder sonstig Interessierte münden und die Teilnehmer einem eingetragenen Verein (bei Zeltlagern sind Pfadfinder oder KJG am wahrscheinlichsten) angehören, dürfte die Veranstaltung als nicht öffentlich gelten.
Die Betonung liegt hier auf "dürfte", hundertprozentig sicher kann man sich eigentlich nur nach Kontaktierung eines Rechtsanwaltes oder einer anderweitig fachbezogenen Stelle sein.
Vielleicht einfach mal bei eurem Dachverband anfragen, die halten für solche Sachen meistens die richtigen Antworten parat.
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10.03.2009, 08:47
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#4
Premium-Mitglied
Stimmt, ich vergaß zu erwähnen: Nicht öffentlich!
Darum aber auch der Hinweis in dem Buch: "Nur für den internen Gebrauch!"
Das alles ist eine ziemlich hakelige Grauzone, die mit aller Vorsicht zu betreten ist.
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10.03.2009, 15:24
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#5
Danke für eure Beiträge,
Ich werde bei unserem Verein mal nachfragen, ob wir schon GEMA-Gebühren bezahlen. Die Ferienfreizeit, die einmal im Jahr stattfindet, ist nur für Kinder von 8 bis 14 Jahren aus einem bestimmten Einzugsgebiet (hat mit den offentlichen Fördermitteln zu tun). Somit ist der Nutzniesserkreis doch recht eingeschränkt und nicht als öffentlich zu sehen, oder?
Die Vermerke werde ich mit in das Buch aufnehmen.
Danke nochmals und beste Grüsse
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24.03.2009, 00:17
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#6
Ohne schlafende Hunde zu wecken, es macht am meisten Sinn bei der Gema direkt anzufragen. Allerdings ist die ja für Aufführungen von Musik zuständig. Lieder in Liederheften abzudrucken (vermute ich) berührt die Verlagsrechte (Copyright). Das hat mit der Gema dann nichts zu tun da ihr die Genehmigung beim den einzelnen Verlagen einholen müßt. Ein Problem ist glaube ich, dass es sich ja nicht um Privatgebrauch handel, da die Teilnehmer ja etwas für das Zeltlager zahlen müssen. Aber fragt eifach mal bei der Gema nach.
Gruß toni maroni
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07.05.2009, 18:12
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#7
Zugegeben, ein wenig spät die Antwort...
Also die GEMA kümmert sich nur um die Aufführung von Musik, nicht um die Drucksachen. Es handelt sich um Verlagsrechte, also Nutzungsrechte, kein Copyright, das gibt es nur in den USA bzw. UK.
Die eigenen Songs kann man natürlich problemlos vervielfältigen, fremde nicht. So, nun kommt's: Wenn du nur die Akkordfolgen abdruckst, ohne Text und Melodie (Noten), dann dürfte das mE kein Problem sein, denn Akkordfolgen sind nicht geschützt, da einige Songs sogar die gleiche Akkordfolge benutzen, weiß man theoretisch nicht, um welchen Song es sich handelt.
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