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Bandauflösung - Labelvertrag kündigen
Wir sind eine Elektro-Band aus Niedersachsen und haben ein Problem:
Irgendwie ist bei uns vollkommen die Motivation zum Musikmachen raus, zudem haben sich mittlerweile zwei Mitglieder verkracht. Einer von uns hat geheiratet, ein Kind bekommen und keine Zeit mehr, ein weiteres Mitglied will die Band gar völlig aus Lustlosigkeit verlassen. Eine Bandauflösung wäre da wohl am besten, denken wir.
Das Problem: Wir haben vor zwei Jahren einen Vertrag bei einem kleinen Label unterschrieben, wobei wir uns verpflichtet haben, mindestens eine EP zwecks Veröffentlichung abzuliefern! Diese Pflicht haben wir erfüllt (die Stücke sind also bereits beim Label abgeliefert), die EP ist aber leider immer noch nicht erschienen und wir werden vom "Producer" ständig mit "jetzt ist es bald soweit" vertröstet! Wann sie erscheint, weiß er selber immer noch nicht - "hängt vom Mastering-Studio ab", meint er!
Wie dem auch sei: Wir möchten uns am liebsten auflösen, da wir ziemlich frustiert und angepisst sind! Können wir das einfach so machen und dem Producer aus diesem Grund den Vertrag kündigen? Eine entsp. Klausel haben wir jedenfalls nicht im Labelvertrag stehen.
Was kann man da machen?
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31.05.2008, 22:25
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#2
Hi Simon das widerspricht aber Deinem Beitrag "Label verzögert VÖ"
Da wollt ihr das Label dazu zwingen mit der VÖ voran zu machen.
Das Ganze solltet ihr einem Rechtsverdreher abgeben der versucht Eure 900 € zum Teil zu retten.
In Deinem heutigen Beitrag wollt ihr euch auflösen.
aus meiner Sicht sehe ich das rechtlich so.
Bei jeder Gemeinschaft, die ein Intersse verfolgt, und wo es um Geld geht handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtt GdbR.
Ein Verein könnt ihr nicht sein da es sich um eine Gewinnabsicht handelt.
Vereine dürfen keine Gewinnabsicht haben.
Blauäugig habt ihr einen Plattenvertrag gemacht. besser gesagt einen Bandübernahmevertrag.
Da müsst ihr alle zu stehen, heisst alle bezahlen, jeder haftet für den anderen mit. Auch dann wenn ihr euch auflöst.
Klar das gibt noch viel Stress und Auseinandersetzungen.
Am besten schreibt jeder der Band an jeden der Band dass er austritt.
zur Sicherheit noch per Einschreiben mit rückschein.
Für das was ihr bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich gemacht habt haftet jeder Gesamtschuldnerich. Das heisst: Was A an Verbindlichkeiten für die Band eingegangen ist, kann bei B - C - D geholt werden, also bei dem der das bezahlen kann.
So wird bei dem der verheiratet ist und ein Kind hat am wenigsten zu holen sein.
Wenn euer Producer clever ist, wartet er noch was, mit Sicherheit hat er den allgemeinen Bandübernahmevertrag gemacht.
Wenn ja seit ihr eure 900 € los und bezahlt noch oben drauf und die EP erscheint nie.
Nur als kleinen Knackpunkt: danach müsst ihr zu Promotionszwecken an fast jeden Ort auf Eure Kosten anreisen.
Hat er einen guten Freund in Pusemuckel auf Malle oder Teneriffa mit ner kleinen Eckkneipe, alten Fabrikhalle, leere Scheune oder wie auch immer einen Raum wo er ne Band auftreten lassen kann, macht er dort eine Promotionsveranstaltung.
Lädt dazu 100 Musikredakteure ein, zahlt ihr seinen Aufwand.
Einladungen Drucken
Telefonkosten
Porto fürs Verschicken
Seine Flug und Hotellkosten zum Vertragsabschluss einer
Promotionsveranstaltung.
Das läßt sich beliebig fortsetzen, ich bekäme eine Aufwandsliste für 10.000 €
hin.
Könnte mich dann auf den Standpunkt stellen.
Böse böse Band, jetzt habe ich alles getan um die Band mit EP heraus zu bringen und nun wollen oder können die nicht mehr.
Ich wil in jedem Fall mein Geld zurück.
900 € habe ich schon und den Rest hole ich mir.
also teil deinem Producer mit, dass du ab dem Stichtag aus der Gemeinschaft austritts und für Aufwendungen nicht mehr in Anspruch genommen werden kannst. Verlange eine Abrechnung zum Stichtag was aus den 900 € geworden ist. alle was danach kommt geht nicht auf Deine Hose.
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01.06.2008, 14:59
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#3
Also, unser Producer ist ja der, der durch die EP-VÖ-Verzögerung erst ne Miss- und Scheißegal-Stimmung bei uns erzeugt hat! Wenn der die EP jetzt wirklich raushauen würde, wären doch alle erst mal wieder happy! Erst letztens schrieb er uns jedenfalls wieder: "Es dauert nicht mehr lange"! Gähhhn!
Und wenn er uns z.B. wegen der Auflösung auf unfaire Art zur Kasse bitte will, könnten wir ja praktisch den "Gegenangriff" starten und vor Gericht sagen, dass er uns total vernachlässigt hat - eben wegen der Verzögerung!
Aber Du meinst also, dass man einfach so austreten kann, d.h. allen Mitgliedern und dem Producer einfach ein Einschreiben schicken mit Austretungsdatum und man kommt dann rechtlich ganz gut aus den Vertrag raus?
Ne anderen Methode: Könnte man ihn nicht einfach wegen Betrug bzw. Vertragsbruch rankriegen? Wieviel Zeit hätte er denn nach dem Urheberrecht gehabt, um unsere EP nach Ablieferung unsererseits zu veröffentlichen?
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01.06.2008, 23:31
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#4
Ne wenn ihr keine klaren abmachungen habt, Termine ect. hat er die besseren Karten.
Dann kann er veröffentlichen wann er will. Bis zum 70. Todestag des letzten Bandmitglieg.
Ihr könnt ihn nur dadurch aus der Reseve locken, dass ihr die Band in irgend einer Form auflöst.
Dann müsst ihr zwar damit rechnen, dass er Euch die Kosten in Rechnung stellt, er Eure aufnahme doch veröffentlicht und dadurch die Rechte erwirbt.
wie schon gesagt am besten deim Rechtsverdreher fragen wie die Haftung aussieht, nach meiner Auffassung haftet jeder Gesamtschuldnerich.
Euer beispiel zeigt mal wieder, wie wichtig es bei einem Song ist sich erst mal alle Rechte zu sichern.
In einer PN habe ich dir das detailiert auseinandergelegt, ihr hättet oder solltet eine Notveröffentlichung machen, dann seit ihr dannach nur an die auflage gebunden die ihr festgelegt habt habt die Rechte und könnt hingehen wohin ihr wollt.
Wenn du noch Fragen hast kennst du meine Mailaddi
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