Hallo, ich hab dazu gleich mal eine Frage:§23 II UrhG sagt über das Bearbeitungsrecht: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes dürfen nur mit der Einwilligung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Z.B. wird einem benutzten Werk eine Melodie erkennbar entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt, so darf dieses Werk nur mit Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden (§24 II UrhG). Genauso gilt das auch für den Songtext.
Es gibt doch von diversen Lieder auch Remixes. Haben die DJs vorher immer den Eigentümer des Ursprungsliedes gefragt?
Mal ein Beispiel:
Das Lied "Mammagamma" von Alan Parson wurde z.B. von "Green Keepers ft. Colette" als "Keep It Down" neu gesampelt (nennt man das so?). Haben die da vorher Alan Parson um Erlaubnis fragen müssen?
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