Wurstel
Leider habe ich Probleme mit meinem Dienstgeber wegen meiner Band. Ich habe vor fast zehn Jahren eine Band gegründet, die aber nicht sehr aktiv ist. Die Musik ist so ein Mittelding zwischen Metal und Liedermacher. Es gibt auch eine CD, und es wurden einige Videos der Band auf Facebook und auf YouTube veröffentlicht.
Dummerweise hat die Plattengesellschaft in ihren Ankündigungen zu meiner Band (vor allem in der Werbung für die CD) hineingeschrieben, wo ich beschäftigt bin, also quasi meinen Dienstgeber genannt. Und mehrere Veranstalter haben diese Angaben übernommen. (Ich bin in öffentlichen Dienst, in der Hoheitsverwaltung.)
Im Jahr 2010 trat ich in einer Partnersuchsendung im Fernsehen auf. Da sagte mir die Regisseurin, ich soll zuerst sagen, wie ich heiße, wo ich wohne und wo ich beschäftigt bin. Wenige Tage später kam jemand von der Zentrale zu unserer Dienststelle und machte mir Vorwürfe wegen diesem Fernsehauftritt. Er sagte, dass ich den Dienstgeber um Erlaubnis fragen hätte müssen und diese Erlaubnis nur in der Weise erteilt worden wäre, dass jemand von der Pressestelle an meiner statt in der Partnersuchsendung aufgetreten wäre (!). Des weiteren sagte er, dass er gehört hat, dass ich künstlerisch unterwegs bin und dass der Dienstgeber das nicht goutiert. Er wies mich darauf hin, dass in meinem Dienstvertrag drinsteht, dass ich auch in meiner Freizeit alles zu unterlassen habe, was das Ansehen des Dienstgebers gefährdet oder gefährden könnte. Und weiters meinte er, dass meine Auftritte mit Rockbands bzw. auch meine Teilnahme als Schauspieler in Theaterstücken das Ansehen des Dienstgebers gefährdet. Ich wurde damals schriftlich belehrt und mußte dies durch Unterschrift zur Kenntnis nehmen.
Und jetzt wurde mir wieder dasselbe vorgeworfen. Wieder kam jemand von der Zentrale, und es wurde eine Niederschrift gem. § 14 AVG 1991 gemacht. Mir werden medienwirksame Auftritte in der Öffentlichkeit vorgeworfen, bei denen ich halbnackt (gemeint ist mit nacktem Oberkörper) bzw. auf einem WC sitzend dargestellt werde und außerdem ich auf einer Eventhomepage als Beamter bei *** genannt werde.
Ich gab an, dass ich mit der Band praktisch nichts verdient habe, sondern dass ich die CD-Produktion selber aus eigener Tasche bezahlt habe und die Auftritte meist bei freiem Eintritt stattfinden und ansonsten nicht mal meine Fahrtkosten zu den Auftritten gedeckt sind. Dennoch betrachtet der Dienstgeber dies als Nebenbeschäftigung. Daher mußte ich diese Nebenbeschäftigung i.S.d § 56 BDG i.V.m. § 5 VBG dem Dienstgeber melden; diese Meldung habe ich mittlerweile eingebracht.
Jetzt möchte ich von Euch wissen, ob Euch so etwas auch schon untergekommen ist. Ich meine, dass jemand, der irgendwo arbeitet, nebenbei als Hobby Musik macht, kommt ja nicht so selten vor. Habt Ihr wegen Eurer Musik Schwierigkeiten mit dem Dienstgeber bekommen, und wie habt Ihr dieses Problem gelöst?
Ich fürchte nämlich, dass es darauf hinausläuft, dass mir mein Dienstgeber die Nebenbeschäftigung "Musiker in einer Band" verbieten will. Mit der Musik aufhören möchte ich aber nicht.
Wohlgemerkt, ich will hier keine Rechtsberatung (was in den Gesetzen steht, kann ich eh nachlesen), aber ich hätte gerne diesbezügliche Fallbeispiele. Ich habe nämlich in Internet nichts dazu gefunden. Mich würde interessieren, wie ich da mit meinem Dienstgeber reden kann. Außerdem: Wer legt eigentlich fest, was das Ansehen des Dienstgebers gefährdet oder gefährden könnte? (Vor allem der Satzteil "gefährden könnte" scheint mir ein Hinweis darauf zu sein, dass dies ein Gummiparagraph ist.)
Irgendwelche Erfahrungen oder Meinungen dazu?
(Sorry, dass ich hier aus begreiflichen Gründen meine Band nicht nenne.)
Edit:
Was ich vergaß zu schreiben: Beidemale wurde mir vom Dienstgeber die fristlose Entlassung angedroht.
Wurstel
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