Zitat von
wilsonrecords
Nach dem Urheberrecht darf JEDER, jeden Text oder Komposition in einem musikalichen Werk verwenden sobald er einmal veröffentlicht ist.
Lediglich dürfen nur unwesentliche und geringfügige Änderungen vorgenommen werden. (z.B. Stefan Remmler "vogel der nacht" ...flieg hinauf bis zum Mond und schau wo die Liebste jetzt wohnt. singt das eine Frau und das Wort Liebste wird in Liebster geändert ist das eine geringfügige unwesentliche Änderung)
Wenn jemand Miturheber ist, darf jeder Miturheber diese Werke verwenden - auch bearbeiten - wenn der ursprüngliche Sinn oder Inhalt des Gemeinschaftswerk nicht verändert wird.
Es kann sich kein Miturheber gegen eine Veröffentlichung wehren.
JEDEM muss zu angemessenen Bedingungen eine Lizenz (bei bereits veröffentlichten Werken) erteilt werden.
Jack
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